Ab dem 1. Januar 2025 treten umfassende Änderungen in Kraft, die für Pflegebedürftige und ihre Zugehörigen relevant sind. Besonders queere Menschen, die oft in Wahlfamilien leben oder spezifische Bedürfnisse haben, können von den Anpassungen profitieren. Hier sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Das Wichtigste in Kürze
- Usługi opieki: Anstieg um 4,5 Prozent ab dem 1. Januar 2025.
- Pflegeversicherungsbeitrag: Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte.
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Schrittweise Umsetzung wird fortgesetzt.
Die neuen Regelungen sind ein Schritt, um die Pflege an moderne Lebensrealitäten anzupassen und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Zugehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten.
Pflegegeld: Erhöhung ab dem 1. Januar 2025
Für Pflegebedürftige, die sich ambulant durch Freund:innen, Wahlfamilien oder professionelle Dienste unterstützen lassen, gibt es gute Nachrichten. Das Pflegegeld steigt um 4,5 Prozent:
Pflegegrad | Bis 31.12.2024 | Ab 01.01.2025 |
---|---|---|
2 | 332 € | 347 € |
3 | 573 € | 599 € |
4 | 765 € | 800 € |
5 | 947 € | 990 € |
Dieses Pflegegeld kann beispielsweise für Fahrdienste, einkommensunterstützende Hilfen oder für Wahlfamilienmitglieder genutzt werden, die in die Pflege eingebunden sind.
Pflegesachleistungen und weitere Erhöhungen
Pflegesachleistungen, die oft von professionellen Diensten erbracht werden, steigen ebenfalls. Diese Leistungen können gerade für queere Menschen hilfreich sein, die diskriminierungsfreie und sensible Unterstützung suchen.
Leistung | Pflegegrad | Bis 31.12.2024 | Ab 01.01.2025 |
Pflegesachleistungen | 2 | 761 € | 796 € |
3 | 1.432 € | 1.497 € | |
4 | 1.778 € | 1.859 € | |
5 | 2.200 € | 2.299 € | |
Tages- und Nachtpflege | 2 | 689 € | 721 € |
3 | 1.298 € | 1.357 € | |
4 | 1.612 € | 1.685 € | |
5 | 1.995 € | 2.085 € |
Diese Leistungen können flexibel eingesetzt werden, um z. B. bei Krankheit oder erhöhtem Pflegebedarf professionelle Hilfe zu beanspruchen.
Neue Regelungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Ein zentraler Punkt für viele Pflegebedürftige ist die Entlastung der Pflegeperson. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ab Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diese Flexibilität erleichtert die Planung für queere Menschen, die oft auf ein Netzwerk aus Freund:innen und Profis angewiesen sind.
Zusätzlich entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson vor einer Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt haben muss. Das ist besonders für Wahlfamilien eine wichtige Neuerung, da spontane Hilfeleistungen einfacher abgerechnet werden können.
Die neuen Pflegeleistungen bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern eröffnen auch neue Möglichkeiten für diskriminierungsfreie und queersensible Alltagshilfe – ein Schwerpunkt, den die AlleFarben Alltagshilfe gezielt mit ihren Dienstleistungen in Berlin abdeckt.“
Wir von QueerPflege sind nun mit unserer ehrenamtlichen Initiative den nächsten Schritt gegangen, und können euch ab dem 01.01.25 auch eine queersensible Alltagshilfe anbieten, die bei der Pflegeversicherung zugelassen ist nach §45 SGB XI und die euch Unterstützung, Alltagsbegleitung und Alltagshilfe anbietet.
Die AlleFarben Alltagshilfe setzt auf eine einzigartige Kombination aus queersensibler Betreuung und individueller Unterstützung. Unser Ansatz berücksichtigt die besonderen Lebensrealitäten queerer Menschen und schafft ein diskriminierungsfreies Umfeld, in dem sowohl Pflegebedürftige als auch Zugehörige respektvoll begleitet werden. Wir legen großen Wert auf persönliche Bindungen durch Bezugspersonen, um Vertrauen und Sicherheit zu gewährleisten. Zudem bieten wir umfassende Unterstützung bei der Nutzung der neuen Pflegeleistungen, damit du alle Möglichkeiten optimal ausschöpfen kannst.
www.allefarben-alltagshilfe.de
Neue Beiträge zur Pflegeversicherung
Um die neuen Leistungen zu finanzieren, steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2025. Dabei wird die familiäre Situation der Versicherten berücksichtigt.
Kinderanzahl | Neuer Beitragssatz |
Kein Kind | 4,2 % |
1 Kind | 3,6 % |
2 Kinder | 3,35 % |
3 Kinder | 3,1 % |
4 Kinder | 2,85 % |
5 oder mehr | 2,6 % |
Auch verstorbene Kinder werden berücksichtigt, sodass Eltern lebenslang Beitragsabschläge erhalten. Diese Regelung ist ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung.
Unterstützung bei Fragen und Beantragung
Gerade queere Menschen, deren Lebensrealitäten oft nicht in traditionelle Strukturen passen, profitieren von einer individuellen Beratung. Unser Team von QueerPflege erklärt dir alle Details und hilft dir, die besten Leistungen zu nutzen.
Warum QueerPflege? Wir verstehen, dass queere Lebensrealitäten andere Anforderungen an Pflege und Unterstützung stellen. Mit unserer Expertise begleiten wir dich bei allen Fragen, von der Antragstellung bis zur Nutzung der Leistungen.