🏳️🌈 Verhinderungspflege: Was du als queere Pflegeperson oder Pflegebedürftige:r wissen solltest
- Andreas Schütz
- 18. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Pflege ist Fürsorge. Und Fürsorge braucht Pausen. Viele queere Menschen übernehmen diese Aufgabe – für ihre Partner:innen, Freund:innen oder Menschen aus ihrer Wahlfamilie. Doch wer pflegt, muss auch mal ausspannen dürfen. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege.
Ob für ein Wochenende, einen eigenen Arzttermin oder eine dringend nötige Auszeit – diese Leistung unterstützt dich genau dann, wenn du als pflegende Bezugsperson verhindert bist. Und das Gute: Die Verhinderungspflege erkennt auch Pflege durch Wahlfamilien und queere Netzwerke an.
💡 Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie hilft, wenn die Hauptpflegeperson – sei es aus gesundheitlichen Gründen, wegen Urlaub oder zur Erholung – vorübergehend ausfällt.
Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Vertretung – entweder durch eine Ersatzperson oder einen anerkannten Dienst.
Du hast Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn:
die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat,
sie seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt wird (bis Juni 2025),
und die Pflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
Der aktuelle Leistungsbetrag beträgt 1.612 Euro pro Jahr, erweiterbar um bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege – insgesamt also 2.418 Euro jährlich.
🏳️🌈 Was bedeutet das konkret für queere Lebensrealitäten?
In vielen queeren Lebenskontexten übernehmen Bezugspersonen die Pflege: langjährige Freund:innen, Mitbewohner:innen, (Ex-)Partner:innen oder Menschen aus queeren Wohngemeinschaften.
Verhinderungspflege macht diese Sorgebeziehungen sichtbar und finanziell absicherbar. Und sie bringt echte Vorteile:
Du kannst nicht-verwandte Personen offiziell einbinden.
Du darfst auch stundenweise Entlastung beantragen – z. B. für einen Theaterbesuch oder eine Verschnaufpause.
Du kannst selbstbestimmt entscheiden, wer dich im Alltag vertreten darf – ohne dich erklären oder outen zu müssen.

🔁 Was ändert sich ab Juli 2025?
Die Pflegeversicherung wird ab dem 1. Juli 2025 noch etwas flexibler:
Die bisher nötige 6-monatige Vorpflegezeit entfällt.
Die maximale Anspruchsdauer steigt auf 8 Wochen pro Jahr (vorher 6 Wochen).
Es entsteht ein neues gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – frei kombinierbar.
Das stärkt alle, die Pflege solidarisch und jenseits traditioneller Familienstrukturen leben.
🛠️ Wie beantragst du Verhinderungspflege?
Stelle einen formlosen Antrag bei deiner Pflegekasse.
Dokumentiere den Zeitraum, in dem die Hauptpflegeperson nicht verfügbar ist.
Reiche die Rechnung für die Ersatzpflege ein – z. B. durch eine beauftragte Person oder einen anerkannten Dienst.
💡 Tipp: Lass dich idealerweise vorher beraten – bei einer queersensiblen Stelle, die deine Lebensrealität kennt und mitdenkt.
🤝 Unser Fazit
Verhinderungspflege ist mehr als eine Pausenregelung. Sie ist ein Zeichen von Anerkennung – auch und gerade für queere Sorgearbeit. Für Beziehungen, die im System lange unsichtbar waren. Für Netzwerke, die in der Praxis längst tragen, aber auf dem Papier oft nicht vorkommen.
Wenn du pflegst – oder gepflegt wirst – nutze dein Recht auf Entlastung. Denn Fürsorge funktioniert nur nachhaltig, wenn alle Beteiligten auch auf sich selbst achten dürfen.