QueerPflege-LSBTIQ-Pflege Das Logo für queer fliage, das lesbische Pflege und LSBTI Altern und Pflege repräsentiert.

Schlagwort: Pflegeversicherung

QueerPflege-LSBTIQ-Pflege Eine lebendige Zeichnung einer vielfältigen Gruppe von Menschen, die freudig einen Geburtstag feiern, die LGBTQIA+-Identitäten umfasst und die Bedeutung einer integrativen Betreuung älterer Menschen in der Gemeinschaft hervorhebt.

Die queeren pflegenden Angehörigen & Mitglieder der Wahlfamilie

Die Pflegeversicherung bietet queeren Pflegepersonen / Mitgliedern der Wahlfamilie eine soziale Absicherung in Form einer Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Pflegeperson im Sinne des Pflegeversicherungsrechts ist, wer einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Wir stellen die Möglichkeiten und Hilfen der Pflegeversicherung vor.

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QueerPflege-LSBTIQ-Pflege Eine Zeichnung einer älteren Frau im Rollstuhl, die das Konzept der queeren Pflege verkörpert.

Der queere Pflegegrad

Der Beitrag befasst sich mit den Modulen die bei der Einstufung in den Pflegegrad berücksichtigt werden müssen und bei der Einschätzung von Pflegebedürftigkeit und der Zuweisung von Pflegeleistungen eine Rolle spielen. Im Mittelpunkt steht die Begutachtung in den sechs Lebensbereichen und deren Gewichtung bei der Gesamtbewertung. Der Unterschied zwischen den alten Pflegestufen und den neuen Pflegegraden wird erläutert und das neue Einstufungskriterium der Selbstständigkeit vorgestellt.

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QueerPflege-LSBTIQ-Pflege Eine Zeichnung von zwei Männern, die ein Dokument im LSBTI Altern und Pflege-Kontext unterzeichnen.

Der queere Pflegeantrag: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wir geben einen Überblick über das Antragsverfahren für Pflegeleistungen für queere Pflegebedürftige. Der Antrag wird je nach Versicherungsart bei der Pflegekasse oder der privaten Versicherung gestellt. Der erste Schritt ist die Beantragung von Pflegeleistungen. Dazu gibt es einen Musterantrag, der ausgefüllt an die Pflegekasse geschickt werden muss. Innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung wird ein Begutachtungstermin vereinbart, bei dem ein Gutachter oder eine Gutachterin den Pflegebedarf feststellt. Vor dem Begutachtungstermin empfiehlt es sich, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie das Verfahren abläuft.

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