Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die pflegebedürftigen Menschen aus der LSBTI*-Community helfen, ein höheres Maß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten und Angehörige und Pflegekräfte zu entlasten. In vielen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten ganz oder teilweise. Es gibt verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln, wie z.B. Rollstühle, Pflegebetten, Toilettenstühle, Duschstühle, Badewannenlifte, Treppenlifte, Inkontinenzprodukte, Pflegekleidung und Hilfsmittel für die Ernährung. Die Kostenübernahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und die Auswahl der Produkte ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen festgelegt. Pflegehilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Wir geben euch hier einen weiteren Überblick.
Es gibt verschiedene Pflegehilfsmittel, die sinnvoll sind und von der Pflegeversicherung ganz oder teilweise übernommen werden. Diese Hilfsmittel sind für unterschiedliche Situationen geeignet und können dazu beitragen, trotz Einschränkungen ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen.
ZUM VERBRAUCH BESTIMMTE PFLEGEHILFSMITTEL
z.B: FFP2-Masken, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Inkontinenzartikel.
Die Übernahme der Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch die Pflegekassen darf den Betrag von 40 Euro monatlich nicht übersteigen.
TECHNISCHE PFLEGEHILFSMITTEL
z.B: Pflegebetten, Pflegerollstühle, Toilettenstühle, Hausnotrufsysteme, Lagerungshilfen Technische Pflegehilfsmittel sollen von den Pflegekassen in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise(öffnet in neuem Fenster) zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel können je nach Art und Umfang des Hilfebedarfs variieren. In vielen Fällen übernimmt jedoch die Pflegeversicherung einen Teil oder sogar die gesamten Kosten der Hilfsmittel. Zu beachten ist jedoch, dass die genauen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme unterschiedlich sein können und im Einzelfall geklärt werden sollten.
Insgesamt sind Pflegehilfsmittel ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie können dazu beitragen, ein höheres Maß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten und Angehörige und Pflegende zu entlasten. Überlege dir daher, welche Hilfsmittel für dich sinnvoll sein könnten und informiere dich bei Bedarf genauer, wie du sie beantragen kannst.
Wofür?
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Wieviel?
Nach Bedarf und Genehmigung.
In der Regel als Leihgabe.
Achtung!
Die Produkt-Auswahl wird durch Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen definiert.
Bei Ablehnung der leihweisen Überlassung ohne zwingenden Grund müssen die Kosten selbst getragen werden.
Weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln
Wenn du zu Hause gepflegt wirst und pflegebedürftig bist, können dir die Pflegekassen in den Pflegegraden 1 bis 5 Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen. Sie sollen dir die Pflege erleichtern oder deine Beschwerden lindern. Die technischen Hilfsmittel sollen dir helfen, ein selbstständigeres Leben zu führen.
Die meisten technischen Hilfsmittel werden leihweise zur Verfügung gestellt. Wenn du jedoch keine Pflegehilfsmittel ausleihen möchtest und keine zwingenden Gründe dagegen sprechen, musst du die Kosten selbst tragen. Die Hilfsmittel sind in der Regel serienmäßig vorhanden. Wenn du jedoch besondere Ausstattungswünsche hast (z.B. Farben oder Materialien), musst du die Mehrkosten selbst tragen.
Für Pflegehilfsmittel musst du in der Regel eine Zuzahlung von 10 % leisten, höchstens jedoch 25 € pro Pflegehilfsmittel. Wenn du wegen Erreichen der Belastungsgrenze von den Zuzahlungen deiner Krankenkasse befreit bist, bist du automatisch auch von den Zuzahlungen der Pflegekasse befreit.
Eine Liste der verfügbaren Produkte findest du im Pflegehilfsmittelverzeichnis.
Hier sind die Pflegehilfemittel in folgende Kategorien eingeteilt.
ZUR ERLEICHTERUNG DER PFLEGE
Pflegebetten Pflegebettenzubehör Pflegebettzurichtungen Spezielle Pflegebett-Tische Pflegeliegestühle
ZUR KÖRPERPFLEGE/ HYGIENE
Waschsysteme Duschwagen Produkte zur Hygiene im Bett (Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen
ZUR SELBSTÄNDIGEREN LEBENSFÜHRUNG/ MOBILITÄT
Hausnotrufsysteme, Solitärgeräte Hausnotrufsysteme, angeschlossen an eine Zentrale
ZUR LINDERUNG VON BESCHWERDEN
Lagerungsrollen Lagerungshalbrollen
PFLEGEHILFSMITTEL (ZUM VERBRAUCH BESTIMMT) 40€
saugende Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Schutzkleidung, Mundschutz und Fingerlinge. Auch Hände- und Flächendesinfektionsmittel fallen in diese Kategorie.
Wenn du Anspruch auf Pflegehilfsmittel hast, kannst du dich anhand des Pflegehilfsmittelverzeichnisses darüber informieren, welche Produkte mit der monatlichen Pauschale von 40 Euro abgedeckt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegehilfsmittel für Demenzkranke, Senioren, Kinder oder andere Pflegebedürftige benötigt werden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch sind unter anderem saugende Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Schutzkleidung sowie Mundschutz und Fingerlinge. Auch Hände- und Flächendesinfektionsmittel fallen in diese Kategorie. Diese Produkte schützen sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson vor Keimen und Verunreinigungen.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades werden bis zu 40 Euro im Monat komplett von der Pflegekasse übernommen. Werden jedoch mehr Pflegehilfsmittel benötigt, müssen die Mehrkosten, die über die 40 Euro hinausgehen, selbst getragen werden.