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Pflege organisierenWegweiser

Erste Schritte, wenn Unterstützung nötig wird.

Ein Wegweiser für queere Menschen, Wahlfamilien und vertraute Bezugspersonen. Wenn Pflege plötzlich Thema wird, ist selten sofort klar, was zuerst passieren muss. Wir sortieren die ersten Schritte ruhig mit dir.

Jüngere Person hilft älterer Person beim Ausfüllen eines Formulars am Küchentisch.

Vielleicht hat sich der Gesundheitszustand verändert, eine Entlassung aus dem Krankenhaus steht bevor, oder eine Person wird vergesslicher, unsicherer oder erschöpfter. Manchmal wächst der Bedarf langsam, manchmal kippt die Situation innerhalb weniger Tage.

Für LSBTIQ+-Personen kann das zusätzlich belastend sein. Pflege berührt sehr persönliche Bereiche: Körper, Wohnung, Beziehungen, Biografie, Scham, Vertrauen und Selbstbestimmung. Es geht nicht nur um Anträge und Leistungen, sondern um die Frage: Wie wird Unterstützung so organisiert, dass die pflegebedürftige Person sicher, respektiert und selbstbestimmt bleibt?

Das Wichtigste in Kürze

Wird Pflege plötzlich zum Thema, zählt der erste klare Schritt: den Unterstützungsbedarf festhalten und zeitnah einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen – das Antragsdatum sichert die Leistungen. Parallel hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Wahlfamilie und enge Bezugspersonen dürfen von Anfang an einbezogen werden – niemand muss sich dabei outen.

Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.

Schritt für Schritt

So gehst du vor

Am Anfang muss nicht alles perfekt geregelt sein. Wichtig ist zuerst, die unmittelbare Versorgung zu sichern und zu klären, wer einbezogen werden soll.

1

Erst klären: Was ist jetzt dringend?

Zuerst die unmittelbare Versorgung sichern. Hilfreiche Fragen:

  • Ist die Person gerade sicher zu Hause? Gibt es genug Essen, Trinken und Medikamente?
  • Kommt sie allein zur Toilette, kann sie sich waschen, anziehen und bewegen?
  • Gibt es Stürze, starke Schwäche, Verwirrtheit oder Angst?
  • Ist jemand in den nächsten Tagen erreichbar? Muss ärztlich etwas geklärt werden?
  • Steht eine Entlassung aus Krankenhaus oder Reha bevor?

Bei einer medizinischen Notlage ist Pflegeorganisation nicht der erste Schritt. Dann braucht es sofort medizinische Hilfe, zum Beispiel über den Rettungsdienst.

2

Wer darf einbezogen werden?

Entscheidend ist nicht, wer „zuständig“ wirkt, sondern wem die Person vertraut und wen sie einbeziehen möchte: Partner:innen, Freund:innen, Wahlfamilie, Nachbar:innen, Menschen aus der Community oder bevollmächtigte Personen.

  • Gibt es Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung?
  • Wer darf mit Pflegekasse, Ärzt:innen, Krankenhaus oder Pflegedienst sprechen?
  • Wer soll im Notfall informiert werden, und wer ausdrücklich nicht?
Schritt 3 · Selbstbestimmung

Niemand muss sich outen

Angaben zur sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, zu trans*, intergeschlechtlichen oder nicht-binären Lebensrealitäten sind sensible persönliche Daten. Niemand muss sich gegenüber Pflegekasse, Begutachtungsdienst, Pflegedienst, Einrichtung oder Beratungsstelle outen.

Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, ob und mit wem sie etwas teilt, welcher Name und welche Pronomen verwendet werden und wer als Partner:in oder Bezugsperson benannt wird. Manchmal hilft es, bewusst sichtbar zu machen, etwa damit eine Partner:in nicht zur „Bekannten“ abgewertet wird, aber nur mit Zustimmung. Queersensible Pflege heißt: nichts verstecken müssen, selbst entscheiden, was sichtbar wird.

Schritt 4 · Antrag

Pflegegrad beantragen

Braucht eine Person dauerhaft Unterstützung im Alltag, sollte ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag muss am Anfang nicht ausführlich begründet werden, ein kurzer Satz reicht.

Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Danach folgt die Begutachtung (gesetzlich: Medizinischer Dienst; privat: Medicproof); die Kasse entscheidet grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Kostenlose Vorlage

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Fertig formulierter Antrag „Feststellung eines Pflegegrades“ zum Ausdrucken und Absenden. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Schritt 5 & 6

Begutachtung vorbereiten und Beratung nutzen

Schritt 5

Die Begutachtung vorbereiten

Geprüft wird, wobei regelmäßig Unterstützung nötig ist, nicht nur Diagnosen. Viele sagen aus Gewohnheit „Das geht schon“ und unterschätzen so den Bedarf. Beschreibe den Alltag ehrlich, auch die schlechten Tage: Was klappt nur mit Erinnerung? Was dauert lange, ist unsicher oder braucht körperliche Hilfe? Was übernehmen Bezugspersonen bereits?

Schritt 6

Beratung nutzen

Pflege muss niemand allein organisieren. Beratung gibt es bei Pflegekasse, Pflegestützpunkten, Beratungsstellen, Sozialdiensten im Krankenhaus und queersensiblen Angeboten. Gute Beratung geht nicht von klassischen Familienbildern aus: Eine Wahlfamilie kann wichtiger sein als biologische Verwandtschaft, ein Wunschname ist kein „Sonderwunsch“.

Zwei Personen besprechen ein Dokument am Tisch, eine Hand zeigt auf das Papier.
Schritt 7

Welche Unterstützung kann helfen?

Alle Leistungen im Detail
ab PG 2

Pflegegeld

Wenn Pflege zu Hause privat organisiert wird, durch Partner:innen, Wahlfamilie, Freund:innen oder Angehörige.

ab PG 2

Pflegesachleistungen

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

alle Grade

Entlastungsbetrag

131 € monatlich für Betreuung, Begleitung, Haushaltshilfe oder die Entlastung von Bezugspersonen.

Mehr zum Entlastungsbetrag
ab PG 2

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Wenn eine Pflegeperson ausfällt oder die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht reicht.

Verhinderungspflege
Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel & Wohnen

Pflegebett, Hausnotruf, Haltegriffe oder eine barriereärmere Dusche machen Pflege zu Hause sicherer.

Tag & Nacht

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Betreuung ergänzt die Versorgung zu Hause, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen.

Schritt 8

Wenn Pflege zu Hause nicht mehr reicht

Manchmal reicht Unterstützung zu Hause nicht aus. Dann lassen sich weitere Wege prüfen: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen, Pflegeeinrichtung oder spezialisierte Wohn- und Pflegeangebote.

Für queere Menschen ist wichtig: Ein Dienst sollte nicht nur „offen für alle“ sagen, sondern LSBTIQ+-Lebensrealitäten wirklich mitdenken. Sichtbare Zeichen wie inklusive Sprache oder Regenbogen-Symbole vermitteln Sicherheit, ersetzen aber keine fachliche Haltung.

Gute Fragen an Einrichtungen
  • Werden Wunschnamen und Pronomen respektiert?
  • Gibt es Erfahrung mit trans*, intergeschlechtlichen oder nicht-binären Personen?
  • Werden Partner:innen und Wahlfamilien selbstverständlich einbezogen?
  • Werden Mitarbeitende queersensibel geschult? Gibt es ein Qualitätssiegel?
  • Gibt es Schutz vor unfreiwilligem Outing?
Mehr zum Qualitätssiegel
Schritt 9

Wenn der Bescheid nicht passt

Wurde kein oder ein zu niedriger Pflegegrad anerkannt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Prüfe das Gutachten genau: Wurden alle Einschränkungen berücksichtigt? Wurden psychische Belastungen, nächtliche Unruhe, Erschöpfung oder die Unterstützung durch Bezugspersonen ausreichend erfasst?

Ein Widerspruch sollte konkret begründet sein, mit Alltagsnotizen und ärztlichen Unterlagen. Eine ausführliche Begleitung gibt es im Beitrag Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Schritt 10 · Checkliste

Was du jetzt tun kannst

  1. Akute Versorgung sichern: Essen, Trinken, Medikamente, Körperpflege, Sicherheit.
  2. Wichtige Bezugspersonen klären: Wer darf unterstützen und sprechen?
  3. Vollmachten und Verfügungen prüfen.
  4. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
  5. Beratung nutzen, gern queersensibel.
  6. Unterstützungsbedarf im Alltag notieren.
  7. Begutachtung vorbereiten.
  8. Entlastung organisieren: Alltagshilfe, Pflegedienst, Tagespflege.
  9. Bescheid und Gutachten prüfen.
  10. Bei Bedarf Widerspruch einlegen.
Fazit

Eine Versorgung, die zur Person passt

Pflege zu organisieren bedeutet mehr, als Anträge zu stellen. Es bedeutet, eine Versorgung aufzubauen, die zur Person passt.

Für LSBTIQ+-Personen heißt das: niemand muss Identität, Beziehung, Wahlfamilie oder Geschichte verstecken. Gute Pflege schützt Selbstbestimmung, respektiert Wunschnamen und Pronomen, erkennt Wahlfamilien an und vermeidet Zwangs-Outing. Queersensible Pflege sieht genau hin: Wer ist dieser Mensch? Was braucht er? Wer gehört dazu?

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge können sich ändern; maßgeblich ist deine Pflegekasse. Stand: Juni 2026.

Ältere Person mit Rollator und jüngere Person gehen lächelnd nebeneinander eine Straße entlang.
Häufige Fragen

Häufige Fragen: Pflege organisieren

Was ist der erste Schritt, wenn Pflege nötig wird?

Den Bedarf konkret festhalten (z. B. im Pflegetagebuch) und zeitnah einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Das Datum der Antragstellung entscheidet, ab wann es Leistungen gibt.

Wer hilft kostenlos bei der Organisation der Pflege?

Es besteht Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – über die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. QueerPflege listet zusätzlich queersensible Beratungsangebote.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Medikamentenplan, Arzt-, Klinik- und Entlassungsberichte, Diagnosen und Hilfsmittel sowie Notizen zu Stürzen, Vergessen oder Erschöpfung über mehrere Tage.

Können Partner:in oder Wahlfamilie einbezogen werden?

Ja. Selbst gewählte Bezugspersonen und Wahlfamilie können einbezogen werden und Pflege übernehmen, wenn die pflegebedürftige Person es möchte. Ein Outing ist dafür nicht nötig.

Was kostet die Nutzung von QueerPflege?

QueerPflege ist eine kostenlose, redaktionell gepflegte Informationsplattform. Inhalte und Verzeichnis sind frei nutzbar.

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