Mobilität
Aufstehen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen, die Körperhaltung verändern.
Ein Pflegegrad ist wichtig, wenn eine Person im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht. Damit lassen sich Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, von Pflegegeld über Entlastungsbetrag bis zu Verhinderungspflege und Zuschüssen für Hilfsmittel.
Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.
Ein Pflegegrad (1 bis 5) sichert Leistungen der Pflegeversicherung, wenn jemand im Alltag dauerhaft – voraussichtlich mindestens sechs Monate – Unterstützung braucht. Den Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse; danach prüft eine Begutachtung die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Niemand muss sich dabei outen – Wahlfamilie und Bezugspersonen können auf Wunsch einbezogen werden.
Unser kostenloser Pflegegrad-Rechner schätzt anhand weniger Fragen, welcher Pflegegrad infrage kommt. Anonym, unverbindlich und einfach, als Orientierung vor dem Antrag.
PG 1–5 · Ergebnis in ca. 3 Minuten
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Dabei geht es nicht nur um körperliche Einschränkungen. Auch kognitive, psychische und alltagspraktische Schwierigkeiten zählen.
Ein Antrag kann auch dann sinnvoll sein, wenn noch vieles selbstständig möglich ist. Entscheidend ist, wie gut der Alltag tatsächlich bewältigt wird: regelmäßig, sicher und ohne erhebliche Unterstützung.
Wichtig: Der Unterstützungsbedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Kurzfristige Erkrankungen reichen in der Regel nicht aus.
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
erhebliche Beeinträchtigung
schwere Beeinträchtigung
schwerste Beeinträchtigung
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen. Unsicher, welcher zu dir passt? Der kostenlose Pflegegrad-Rechner hilft.
Einen Pflegegrad kann jede pflegeversicherte Person beantragen, wenn dauerhafter Unterstützungsbedarf besteht. Zuständig ist die Pflegekasse, meist bei der Krankenkasse.
Der Antrag kann von der Person selbst, einer bevollmächtigten Person, einer rechtlichen Betreuung oder einer Vertrauensperson gestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten begutachtet meist der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Eine ausführliche Anleitung gibt es im Beitrag Der queere Pflegeantrag.
„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“
Telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail möglich. Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.Eine fertige Vorlage für den formlosen Erstantrag, zum Ausdrucken, Ausfüllen und Einreichen bei deiner Pflegekasse.
Geprüft wird nicht, welche Diagnosen vorliegen, sondern welche Folgen sie im Alltag haben, also wie selbstständig eine Person wirklich ist.
Aufstehen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen, die Körperhaltung verändern.
Orientierung, Gesprächen folgen, Bedürfnisse mitteilen, Entscheidungen treffen, Risiken erkennen.
Ängste, Unruhe, nächtliches Umhergehen, Rückzug oder Abwehr bei Unterstützung.
Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengänge. Besonders wichtiger Bereich.
Medikamente, Arzttermine, Messungen, Verbände, Hilfsmittel und Therapien sicher bewältigen.
Tagesablauf strukturieren, sich beschäftigen, Kontakte pflegen, am Leben teilnehmen.
Viele beschreiben im Termin nur gute Tage oder sagen „Das geht schon irgendwie“. Dadurch wird der echte Bedarf unterschätzt. Halte deinen Alltag vorher ehrlich und konkret fest.
Für LSBTIQ+-Personen kann ein Pflegeantrag besonders sensibel sein. Pflege betrifft Körper, Wohnung, Beziehungen, Biografie, Scham, Vertrauen und Abhängigkeit. Viele ältere LSBTIQ+-Personen haben Diskriminierung, Kriminalisierung oder Ausgrenzung erlebt. Daraus kann Misstrauen gegenüber Institutionen entstehen.
Niemand muss sich im Pflegeantrag oder in der Begutachtung outen. Angaben zur sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, zu trans*, intergeschlechtlichen oder nicht-binären Lebensrealitäten sind sensible persönliche Daten. Die Entscheidung darüber liegt immer bei der pflegebedürftigen Person.
Gleichzeitig kann es wichtig sein, die tatsächliche Lebensrealität sichtbar zu machen, etwa wenn eine Partner:in, eine Wahlfamilie oder enge Freund:innen unterstützen. Diese Personen sollten einbezogen werden, wenn die pflegebedürftige Person es möchte. Mehr dazu unter Wahlfamilien in der Pflege.
| Leistung (monatlich) | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege | –* | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
* Bei Pflegegrad 1 kann für bestimmte Leistungen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Beträge: Stand 2026, maßgeblich ist deine Pflegekasse.
Wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, durch Angehörige, Partner:innen, Wahlfamilie oder Freund:innen. Wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Kombination mit Pflegegeld möglich (Kombinationsleistung).
131 € monatlich für anerkannte Angebote im Alltag: Alltagshilfe, Betreuung, Begleitung, Haushalt. Nicht genutzte Beträge sind übertragbar.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Gemeinsamer Jahresbetrag, 2026 bis zu 3.539 €. Für Ausfall der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Versorgung.
Verhinderungspflege →Teilstationäre Betreuung am Tag oder in der Nacht, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung.
Bis 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte und technische Pflegehilfsmittel sowie bis 4.180 € je Maßnahme für Wohnraumanpassung.
Kein Pflegegeld, aber wichtige Hilfen: Entlastungsbetrag (131 €), Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse und ein Zuschuss bei vollstationärer Pflege. Ideal, um früh Unterstützung zu organisieren.
Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden. Kürzere Fristen gelten z. B. bei Krankenhausaufenthalt, stationärer Reha, Hospiz- oder ambulanter Palliativversorgung. Nach der Begutachtung kommt ein schriftlicher Bescheid, den du sorgfältig prüfen solltest.
Ist kein oder ein zu niedriger Pflegegrad anerkannt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Prüfe das Gutachten genau, oft wurden Einschränkungen nicht vollständig erfasst.
Ein Antrag lohnt sich, wenn regelmäßig Unterstützung nötig ist bei:
Ein Pflegegrad ermöglicht wichtige Unterstützung, finanziell, praktisch und organisatorisch. Der Antrag lohnt sich, sobald über längere Zeit regelmäßig Hilfe im Alltag nötig ist.
Für LSBTIQ+-Personen gilt: Niemand soll Identität, Beziehung oder Wahlfamilie verbergen müssen. Gute Pflegeberatung achtet auf Selbstbestimmung, Schutz, Respekt und die tatsächliche Lebensrealität.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge können sich ändern; maßgeblich ist deine Pflegekasse. Stand: Juni 2026.
Anspruch hat jede pflegeversicherte Person, die im Alltag voraussichtlich mindestens sechs Monate regelmäßig Unterstützung braucht – körperlich, kognitiv oder psychisch. Auch geringe Einschränkungen können für Pflegegrad 1 ausreichen.
Formlos bei der Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse), telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail. Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Den Antrag können auch bevollmächtigte oder vertraute Personen stellen.
Der Medizinische Dienst (privat: Medicproof) prüft nicht die Diagnosen, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, Kognition und Kommunikation, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie Alltag und Kontakte.
Je nach Pflegegrad u. a. Pflegegeld (ab PG 2), Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag (131 € in allen Graden), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung.
Ja. Pflege durch Partner:innen, Freund:innen oder Wahlfamilie kann über das Pflegegeld abgesichert werden; diese Personen können auch Verhinderungspflege leisten. Niemand muss sich dafür outen – Bezugspersonen werden nur einbezogen, wenn die pflegebedürftige Person es möchte.
Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Prüfe das Gutachten genau – oft wurde der Hilfebedarf nicht vollständig erfasst. Hilfreich sind Belege wie Pflegetagebuch, Arzt- und Therapieberichte.
Wir helfen dir, den passenden Weg zu finden, vertraulich und diskriminierungsfrei.