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PflegewissenStand Juni 2026

Pflegegrad beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und Leistungen.

Ein Pflegegrad ist wichtig, wenn eine Person im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht. Damit lassen sich Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, von Pflegegeld über Entlastungsbetrag bis zu Verhinderungspflege und Zuschüssen für Hilfsmittel.

Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.

Drei ältere Menschen sitzen an einem Tisch und besprechen gemeinsam Unterlagen.
Das Wichtigste in Kürze

Ein Pflegegrad (1 bis 5) sichert Leistungen der Pflegeversicherung, wenn jemand im Alltag dauerhaft – voraussichtlich mindestens sechs Monate – Unterstützung braucht. Den Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse; danach prüft eine Begutachtung die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Niemand muss sich dabei outen – Wahlfamilie und Bezugspersonen können auf Wunsch einbezogen werden.

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PG 1–5 · Ergebnis in ca. 3 Minuten

Grundlagen

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Dabei geht es nicht nur um körperliche Einschränkungen. Auch kognitive, psychische und alltagspraktische Schwierigkeiten zählen.

Ein Antrag kann auch dann sinnvoll sein, wenn noch vieles selbstständig möglich ist. Entscheidend ist, wie gut der Alltag tatsächlich bewältigt wird: regelmäßig, sicher und ohne erhebliche Unterstützung.

Wichtig: Der Unterstützungsbedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Kurzfristige Erkrankungen reichen in der Regel nicht aus.

Ein Pflegegrad kann infrage kommen bei …
  • körperlichen Einschränkungen nach Stürzen, OPs oder bei chronischen Erkrankungen
  • Demenz, Vergesslichkeit oder Orientierungsschwierigkeiten
  • psychischen Erkrankungen, Ängsten, Depressionen oder Überforderung
  • Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Toilette
  • Problemen mit Medikamenten, Therapien, Terminen oder Hilfsmitteln
  • Schwierigkeiten, den Tag zu strukturieren oder Kontakte zu halten
Die fünf Stufen

Welche Pflegegrade gibt es?

Der queere Pflegegrad
1

Pflegegrad 1

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

2

Pflegegrad 2

erhebliche Beeinträchtigung

3

Pflegegrad 3

schwere Beeinträchtigung

4

Pflegegrad 4

schwerste Beeinträchtigung

5

Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen. Unsicher, welcher zu dir passt? Der kostenlose Pflegegrad-Rechner hilft.

Antrag stellen

Wer kann beantragen, und wie?

Einen Pflegegrad kann jede pflegeversicherte Person beantragen, wenn dauerhafter Unterstützungsbedarf besteht. Zuständig ist die Pflegekasse, meist bei der Krankenkasse.

Der Antrag kann von der Person selbst, einer bevollmächtigten Person, einer rechtlichen Betreuung oder einer Vertrauensperson gestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten begutachtet meist der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Eine ausführliche Anleitung gibt es im Beitrag Der queere Pflegeantrag.

Formloser Erstantrag

„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“

Telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail möglich. Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
PDF · Musterantrag

Musterantrag Pflegegrad zum Ausfüllen

Eine fertige Vorlage für den formlosen Erstantrag, zum Ausdrucken, Ausfüllen und Einreichen bei deiner Pflegekasse.

Musterantrag herunterladen
Die Begutachtung

Diese sechs Lebensbereiche werden geprüft

Geprüft wird nicht, welche Diagnosen vorliegen, sondern welche Folgen sie im Alltag haben, also wie selbstständig eine Person wirklich ist.

1

Mobilität

Aufstehen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen, die Körperhaltung verändern.

2

Kognition & Kommunikation

Orientierung, Gesprächen folgen, Bedürfnisse mitteilen, Entscheidungen treffen, Risiken erkennen.

3

Verhalten & Psyche

Ängste, Unruhe, nächtliches Umhergehen, Rückzug oder Abwehr bei Unterstützung.

4

Selbstversorgung

Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengänge. Besonders wichtiger Bereich.

5

Umgang mit Krankheit

Medikamente, Arzttermine, Messungen, Verbände, Hilfsmittel und Therapien sicher bewältigen.

6

Alltag & Kontakte

Tagesablauf strukturieren, sich beschäftigen, Kontakte pflegen, am Leben teilnehmen.

Gut vorbereitet

Nicht nur die guten Tage zählen

Viele beschreiben im Termin nur gute Tage oder sagen „Das geht schon irgendwie“. Dadurch wird der echte Bedarf unterschätzt. Halte deinen Alltag vorher ehrlich und konkret fest.

  • Pflegetagebuch oder Notizen über mehrere Tage
  • Medikamentenplan, Arzt-, Krankenhaus- und Entlassungsberichte
  • Berichte von Therapeut:innen oder Pflegefachpersonen
  • Hilfsmittel, Verordnungen, Diagnosen
  • Hinweise auf Stürze, Vergessen, Ängste oder Erschöpfung
Ein älterer Mann mit Gehhilfe und ein jüngerer Mann gehen gemeinsam einen Weg entlang.
QueerPflege-Hinweis

Selbstbestimmung, Wahlfamilie und Schutz vor Zwangs-Outing

Für LSBTIQ+-Personen kann ein Pflegeantrag besonders sensibel sein. Pflege betrifft Körper, Wohnung, Beziehungen, Biografie, Scham, Vertrauen und Abhängigkeit. Viele ältere LSBTIQ+-Personen haben Diskriminierung, Kriminalisierung oder Ausgrenzung erlebt. Daraus kann Misstrauen gegenüber Institutionen entstehen.

Niemand muss sich im Pflegeantrag oder in der Begutachtung outen. Angaben zur sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, zu trans*, intergeschlechtlichen oder nicht-binären Lebensrealitäten sind sensible persönliche Daten. Die Entscheidung darüber liegt immer bei der pflegebedürftigen Person.

Gleichzeitig kann es wichtig sein, die tatsächliche Lebensrealität sichtbar zu machen, etwa wenn eine Partner:in, eine Wahlfamilie oder enge Freund:innen unterstützen. Diese Personen sollten einbezogen werden, wenn die pflegebedürftige Person es möchte. Mehr dazu unter Wahlfamilien in der Pflege.

Leistungen 2026

Die Pflegeversicherung im Überblick

Was sich 2025 geändert hat
Leistung (monatlich)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflege–*721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

* Bei Pflegegrad 1 kann für bestimmte Leistungen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Beträge: Stand 2026, maßgeblich ist deine Pflegekasse.

Im Detail

Die wichtigsten Leistungen

ab PG 2

Pflegegeld

Wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, durch Angehörige, Partner:innen, Wahlfamilie oder Freund:innen. Wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

ab PG 2

Pflegesachleistungen

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Kombination mit Pflegegeld möglich (Kombinationsleistung).

alle Grade

Entlastungsbetrag

131 € monatlich für anerkannte Angebote im Alltag: Alltagshilfe, Betreuung, Begleitung, Haushalt. Nicht genutzte Beträge sind übertragbar.

Mehr zum Entlastungsbetrag
ab PG 2

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Gemeinsamer Jahresbetrag, 2026 bis zu 3.539 €. Für Ausfall der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Versorgung.

Verhinderungspflege
ab PG 2

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Betreuung am Tag oder in der Nacht, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung.

bis 42 € / 4.180 €

Hilfsmittel & Wohnen

Bis 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte und technische Pflegehilfsmittel sowie bis 4.180 € je Maßnahme für Wohnraumanpassung.

Pflegegrad 1: auch geringe Einschränkungen zählen

Kein Pflegegeld, aber wichtige Hilfen: Entlastungsbetrag (131 €), Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse und ein Zuschuss bei vollstationärer Pflege. Ideal, um früh Unterstützung zu organisieren.

Bescheid & Widerspruch

Entscheidung und was bei Ablehnung hilft

Bescheid

Wie lange dauert die Entscheidung?

Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden. Kürzere Fristen gelten z. B. bei Krankenhausaufenthalt, stationärer Reha, Hospiz- oder ambulanter Palliativversorgung. Nach der Begutachtung kommt ein schriftlicher Bescheid, den du sorgfältig prüfen solltest.

Widerspruch

Was tun bei Ablehnung?

Ist kein oder ein zu niedriger Pflegegrad anerkannt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Prüfe das Gutachten genau, oft wurden Einschränkungen nicht vollständig erfasst.

  • Welche Unterstützung wird regelmäßig gebraucht?
  • Welche Situationen wurden falsch oder nicht erfasst?
  • Welche Berichte stützen den Hilfebedarf?
  • Welche Risiken bestehen ohne Hilfe (Stürze, Medikamente)?
Checkliste

Wann ist ein Pflegegrad sinnvoll?

Ein Antrag lohnt sich, wenn regelmäßig Unterstützung nötig ist bei:

  • Aufstehen, Gehen, Treppen oder Transfers
  • Waschen, Duschen, Anziehen, Toilette
  • Essen, Trinken, Mahlzeiten zubereiten
  • Medikamenten, Terminen, Therapien, Hilfsmitteln
  • Orientierung, Erinnerung, Tagesstruktur
  • Ängsten, Rückzug, Unruhe, psychischer Belastung
  • Haushalt, Einkaufen, Wäsche, Organisation
  • sozialer Teilhabe und Kontakten
  • Entlastung von Wahlfamilie oder Angehörigen
Fazit

Pflege darf niemanden verstecken lassen

Ein Pflegegrad ermöglicht wichtige Unterstützung, finanziell, praktisch und organisatorisch. Der Antrag lohnt sich, sobald über längere Zeit regelmäßig Hilfe im Alltag nötig ist.

Für LSBTIQ+-Personen gilt: Niemand soll Identität, Beziehung oder Wahlfamilie verbergen müssen. Gute Pflegeberatung achtet auf Selbstbestimmung, Schutz, Respekt und die tatsächliche Lebensrealität.

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge können sich ändern; maßgeblich ist deine Pflegekasse. Stand: Juni 2026.

Mehrere ältere Menschen sitzen zusammen in einem Wohnzimmer und unterhalten sich.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Anspruch hat jede pflegeversicherte Person, die im Alltag voraussichtlich mindestens sechs Monate regelmäßig Unterstützung braucht – körperlich, kognitiv oder psychisch. Auch geringe Einschränkungen können für Pflegegrad 1 ausreichen.

Wie stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse), telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail. Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Den Antrag können auch bevollmächtigte oder vertraute Personen stellen.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Der Medizinische Dienst (privat: Medicproof) prüft nicht die Diagnosen, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, Kognition und Kommunikation, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie Alltag und Kontakte.

Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?

Je nach Pflegegrad u. a. Pflegegeld (ab PG 2), Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag (131 € in allen Graden), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung.

Zählt meine Wahlfamilie als Pflegeperson?

Ja. Pflege durch Partner:innen, Freund:innen oder Wahlfamilie kann über das Pflegegeld abgesichert werden; diese Personen können auch Verhinderungspflege leisten. Niemand muss sich dafür outen – Bezugspersonen werden nur einbezogen, wenn die pflegebedürftige Person es möchte.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Prüfe das Gutachten genau – oft wurde der Hilfebedarf nicht vollständig erfasst. Hilfreich sind Belege wie Pflegetagebuch, Arzt- und Therapieberichte.

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