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PflegewissenStand Juni 2026

Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat für mehr Spielraum im Alltag.

Wie pflegebedürftige Menschen, queere Wahlfamilien und Bezugspersonen den Entlastungsbetrag nutzen können, damit der Alltag leichter wird und niemand allein trägt.

Pflegende Person begleitet lächelnd eine ältere Person im Rollstuhl auf sonniger Stadtstraße.

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 können bis zu 131 Euro im Monat nutzen, wenn sie zu Hause unterstützt werden. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Der Betrag kann den Alltag erleichtern: bei Haushalt, Einkäufen, Begleitung, Betreuung und der Entlastung von Menschen, die privat unterstützen. Für LSBTIQ+-Personen ist dabei besonders wichtig, dass Hilfe im eigenen Zuhause respektvoll, diskret und queersensibel passiert, denn eine fremde Person kommt in den privaten Raum. Deshalb braucht Unterstützung im Alltag Vertrauen.

Das Wichtigste in Kürze

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Pflegegraden (1 bis 5) zu und entlastet den Pflegealltag – etwa für Alltagshilfe, Betreuung, Begleitung oder Haushaltsunterstützung. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote abgerechnet; nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. Auch queere Wahlfamilien profitieren, wenn anerkannte Dienste einbezogen werden.

Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.

Die Eckdaten

Eine kleine Leistung mit großer Wirkung

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird in der Regel nicht frei ausgezahlt, sondern für anerkannte oder erstattungsfähige Leistungen genutzt und mit der Pflegekasse abgerechnet.

131 €

monatlich für Alltagshilfe, Betreuung und Entlastung im häuslichen Umfeld.

1.572 €

stehen damit pro Kalenderjahr zur Verfügung, wenn der Betrag genutzt wird.

ab PG 1

Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, gerade dort ist er besonders wertvoll.

Stand: Juni 2026. Maßgeblich ist im Einzelfall immer deine Pflegekasse. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Sozialberatung.

Grundlagen

Kurz erklärt: Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget der Pflegeversicherung. Er soll pflegebedürftige Personen dabei unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt zu Hause zu leben. Gleichzeitig entlastet er die Menschen, die im Alltag helfen: Partner:innen, Angehörige, Freund:innen, Nachbar:innen oder Wahlfamilien.

Wichtig: Der Betrag wird normalerweise nicht einfach ausgezahlt. Es muss eine anerkannte oder erstattungsfähige Leistung genutzt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Genutzt werden kann er zum Beispiel für
  • Alltags- und Haushaltshilfe
  • Einkaufen und Botengänge
  • Begleitung zu Terminen
  • Betreuung und Gesellschaft zu Hause
  • Spaziergänge und Alltagsstruktur
  • Entlastung von Pflegepersonen
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld gepflegt oder unterstützt werden.

  • Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
  • Versorgung zu Hause oder im häuslichen Umfeld
  • Nutzung einer anerkannten oder erstattungsfähigen Leistung
Besonders bei Pflegegrad 1

Hilfe, bevor die Situation kippt

Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Trotzdem kann Unterstützung nötig sein, der Entlastungsbetrag ist dann oft der erste Baustein.

  • Die Wohnung wird zu viel.
  • Einkaufen klappt nicht mehr zuverlässig.
  • Post und Organisation bleiben liegen.
  • Eine Partner:in oder Wahlfamilie ist dauerhaft belastet.
Einsatz

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Besonders häufig wird er für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt. Je nach Bundesland und Anbieter gehören dazu zum Beispiel:

Hilfe im HaushaltWohnungsreinigungWäscheEinkauf und BotengängeBegleitung zu Ärzt:innenBegleitung zu BehördenBetreuung und GesellschaftSpaziergängeTagesstrukturEntlastung von Pflegepersonensoziale Teilhabe
In drei Schritten

So nutzt du den Entlastungsbetrag

Von der ersten Frage bis zur Abrechnung, ohne dass du in Vorleistung gehen musst.

1Pflegegrad

Pflegegrad klären

Der Entlastungsbetrag setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Unsicher? Der kostenlose Rechner gibt eine erste Orientierung.

Pflegegrad-Rechner starten
2Angebot

Anerkanntes Angebot wählen

Suche ein nach § 45a anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, in Berlin zum Beispiel AlleFarben Alltagshilfe, queersensibel und vertraut.

3Abrechnung

Abrechnen lassen

Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sonst reichst du die Rechnung zur Kostenerstattung ein. Restbudget bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

Warum das für queere Menschen besonders zählt

Unterstützung im Alltag ist eine Frage von Vertrauen

Für viele LSBTIQ+-Personen ist Hilfe im Alltag sensibel. Es geht nicht nur um praktische Unterstützung, sondern um Sicherheit, Respekt und die Frage, ob die eigene Lebensrealität verstanden wird. Viele haben Diskriminierung, falsche Anrede, Misgendering oder Ablehnung durch die Herkunftsfamilie erlebt.

Wird Pflege nötig, entsteht daraus oft Misstrauen: Wer kommt in meine Wohnung? Werde ich respektiert? Wird meine Partner:in ernst genommen? Darf meine Wahlfamilie dazugehören? Deshalb ist queersensible Alltagshilfe kein Zusatz, sondern Teil sicherer Versorgung.

Wahlfamilie

Wahlfamilie entlasten

Viele queere Menschen werden nicht vor allem durch die Herkunftsfamilie unterstützt. Oft sind es Freund:innen, Partner:innen, Nachbar:innen oder Community-Beziehungen, die im Alltag tragen: an Termine erinnern, einkaufen, bei Post helfen, begleiten, zuhören und im Notfall erreichbar sein.

Diese Sorgearbeit wird oft nicht gesehen, weil sie nicht in klassische Familienbilder passt. Der Entlastungsbetrag kann helfen, diese Menschen zu entlasten, damit eine Partner:in nicht jede Woche allein den Haushalt auffängt und niemand die Herkunftsfamilie einbeziehen muss. Mehr dazu unter Wahlfamilien in der Pflege.

Zwei ältere Personen sitzen eng nebeneinander auf dem Sofa und betrachten ein Fotoalbum.
Ein ausgezeichnetes Beispiel

AlleFarben Alltagshilfe: queersensibel und nach § 45a anerkannt

In Berlin bietet AlleFarben Alltagshilfe queersensible Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit HIV, Partner:innen, Angehörige und Wahlfamilien. AlleFarben ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Liegt ein Pflegegrad vor, kann der Entlastungsbetrag häufig dafür genutzt werden.

Unterstützung soll den Alltag erleichtern, ohne dass sich Menschen verstecken, rechtfertigen oder erklären müssen. Wunschnamen, Pronomen, Partnerschaften und Wahlfamilien werden selbstverständlich respektiert.

Gruppe stehender Personen bei einer Veranstaltung.
Queersensible Alltagshilfe in Berlin · § 45a anerkannt
Antrag & Abrechnung

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, muss der Entlastungsbetrag in der Regel nicht gesondert beantragt werden. Der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad. Der Betrag wird aber nicht automatisch überwiesen: Damit die Pflegekasse zahlt, muss eine passende Leistung genutzt und abgerechnet werden.

Kurz gesagt

Mit Pflegegrad meist kein Extra-Antrag. Aber eine Leistung nutzen und abrechnen.

Weg 1ohne Vorleistung

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Der anerkannte Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für viele die einfachste Lösung. AlleFarben Alltagshilfe kann in vielen Fällen direkt abrechnen und klärt vorab Pflegekasse, Pflegegrad, verfügbares Budget und Restbeträge.

Weg 2Kostenerstattung

Rechnung einreichen

Die Leistung wird zunächst selbst bezahlt, danach wird die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht. Gebraucht werden meist Rechnung oder Quittung, Name und Pflegegrad, Leistungszeitraum, Art der Leistung und der Nachweis des anerkannten Angebots.

§ 45a SGB XI

Was ist ein anerkanntes Angebot?

Ein Angebot, das nach Landesrecht zugelassen ist. Die Anerkennung ist wichtig, damit Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Es soll pflegebedürftige Personen unterstützen, soziale Kontakte erhalten, Selbstständigkeit fördern und Pflegepersonen entlasten.

Nicht genutzt?

Der Betrag kann angespart werden

Jeden Monat werden 131 € gutgeschrieben. Wird in einem Monat weniger genutzt, bleibt der Rest erhalten und spart sich an. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres verfallen nicht sofort: Sie werden ins Folgejahr übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie. So lassen sich über mehrere Monate bis zu rund 2.358 € ansparen, etwa für eine Krise oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Je nach Pflegegrad

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 und bei 2 bis 5

Pflegegrad 1

Niedrigschwellig Unterstützung aufbauen

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag besonders helfen, etwa für Haushalt, Einkauf, Begleitung, Betreuung, Tagesstruktur und Entlastung von Bezugspersonen. Für queere Menschen ein guter Zeitpunkt, Unterstützung sensibel aufzubauen, bevor alles zusammenbricht und während Vertrauen noch in Ruhe wachsen kann.

Pflegegrad 2 bis 5

Zusätzlich zu anderen Leistungen

Hier kommt der Entlastungsbetrag zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu. Er kann genutzt werden, wenn ein Pflegedienst bereits körperbezogene Pflege übernimmt und zusätzlich Haushalt, Begleitung, Betreuung oder Entlastung der Wahlfamilie gebraucht wird.

Mehr als 131 Euro

Umwandlungsanspruch nutzen

Bei Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich bis zu 40 Prozent des monatlichen Budgets für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, wenn dieser Anteil nicht bereits für ambulante Pflegesachleistungen verbraucht wurde. Das kann deutlich mehr Unterstützung ermöglichen als nur 131 Euro im Monat.

Hinweis: Der Umwandlungsanspruch kann das anteilige Pflegegeld beeinflussen. Ob er sinnvoll ist, sollte vorher geklärt werden, gern beim Thema Pflegegrad beantragen.

Schutz

Keine Angabe zur queeren Identität nötig

Für den Entlastungsbetrag müssen keine Angaben zu sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität gemacht werden. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, was sie mitteilt. Gleichzeitig darf die eigene Lebensrealität sichtbar sein: Eine Partner:in muss nicht zur „Bekannten“ werden, eine Wahlfamilie darf Wahlfamilie heißen.

Schutz vor Zwangs-Outing, besonders wenn
  • die Herkunftsfamilie nicht einbezogen werden soll
  • eine Person trans*, intergeschlechtlich oder nicht-binär ist
  • persönliche Unterlagen in der Wohnung liegen
  • eine Partnerschaft nicht überall bekannt ist
Beratende Person und ältere Person im Gespräch an einem Tisch in häuslicher Umgebung.
Aus dem Alltag

Vier Beispiele, wie der Entlastungsbetrag hilft

Beispiel 1

Eine Partner:in braucht Entlastung

Eine ältere lesbische Person lebt mit ihrer Partner:in zusammen, die Haushalt, Begleitung und Organisation übernimmt. Über den Entlastungsbetrag kommt regelmäßig eine Alltagshilfe. Die Partner:in wird entlastet, die Versorgung bleibt stabil.

Beispiel 2

Wahlfamilie trägt den Alltag

Eine schwule pflegebedürftige Person lebt allein, die wichtigsten Bezugspersonen sind zwei Freund:innen aus der Community. Eine Alltagshilfe übernimmt regelmäßig Unterstützung, die Wahlfamilie bleibt eingebunden, muss aber nicht alles allein tragen.

Beispiel 3

Respektvolle Unterstützung

Eine trans Person mit Pflegegrad 1 braucht Hilfe im Haushalt, hat aber Sorge vor falscher Anrede. Eine queersensible Alltagshilfe achtet auf Wunschname, Pronomen und Privatsphäre, so kann Unterstützung angenommen werden.

Beispiel 4

Ohne Herkunftsfamilie

Eine nicht-binäre Person möchte die Herkunftsfamilie nicht einbeziehen, die wichtigste Bezugsperson ist eine Freund:in. Der Entlastungsbetrag organisiert praktische Unterstützung, die Person behält die Kontrolle, wer informiert wird.

Checkliste

Das hilft beim Start

Mit diesen Fragen klärst du, ob und wie der Entlastungsbetrag für deine Situation passt.

  • Liegt ein Pflegegrad vor?
  • Wird die Person zu Hause unterstützt?
  • Wurde der Entlastungsbetrag schon genutzt?
  • Gibt es Restbudget aus den letzten Monaten?
  • Gibt es Restbudget aus dem Vorjahr?
  • Wird ein anerkannter Anbieter genutzt?
  • Ist direkte Abrechnung möglich?
  • Welche Unterstützung wird konkret gebraucht?
  • Wer aus dem Umfeld soll einbezogen werden?
  • Welche Informationen sollen vertraulich bleiben?
  • Welche Anrede und Pronomen sind zu respektieren?
  • Kommt zusätzlich der Umwandlungsanspruch infrage?
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Häufige Fragen

Entlastungsbetrag: kurz beantwortet

Du bist unsicher, ob und wie der Entlastungsbetrag für dich passt? Wir suchen mit dir queersensible Hilfe in deiner Nähe.

Hilfe suchen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro im Monat. Über das Jahr sind das bis zu 1.572 Euro. Er steht pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung, die zu Hause unterstützt werden.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, wenn sie zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld unterstützt werden. Gerade bei Pflegegrad 1 ist er oft die erste verfügbare Leistung.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

In der Regel wird er nicht frei ausgezahlt, sondern für anerkannte oder erstattungsfähige Leistungen genutzt. Häufig erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse oder über eine Kostenerstattung gegen Rechnung.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Alltags- oder Haushaltshilfe nutzen?

Ja, wenn es sich um ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag handelt. In Berlin kann AlleFarben Alltagshilfe bei passenden Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag unterstützen, etwa bei Haushalt, Begleitung und Betreuung.

Kann ich den Entlastungsbetrag für eine private Freund:in nutzen?

Nicht automatisch. Der Betrag ist zweckgebunden und kann meist nicht frei an private Personen ausgezahlt werden. Je nach Bundesland gibt es Regelungen zur Nachbarschaftshilfe, die konkret geprüft werden müssen.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja. Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie.

Kann ich mehr als 131 Euro Unterstützung bekommen?

Ja, bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch infrage kommen. Dabei können bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Muss ich meine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität angeben?

Nein. Für den Entlastungsbetrag sind diese Angaben nicht erforderlich. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, welche persönlichen Informationen geteilt werden. Niemand darf gegen den eigenen Willen geoutet werden.

Fazit

Mehr als Haushaltshilfe

Der Entlastungsbetrag ist eine kleine Leistung mit großer Wirkung. 131 Euro im Monat können helfen, den Alltag zu stabilisieren, Pflegepersonen zu entlasten und Unterstützung frühzeitig möglich zu machen.

Gute Unterstützung fragt nicht nur, was erledigt werden muss, sondern auch: Wer gehört zu dir? Was darf sichtbar sein, was soll geschützt bleiben? Queersensible Alltagshilfe respektiert Wunschnamen, Pronomen, Partnerschaften und Wahlfamilien und schützt vor Zwangs-Outing.

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist deine Pflegekasse. Stand: Juni 2026.

Ältere Person mit Rollator und jüngere Person gehen lächelnd nebeneinander eine Straße entlang.
Du organisierst Pflege für jemanden?

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Beratung, Pflege und Alltagshilfe, getragen von Menschen, die eure Lebensrealität kennen.