Pflegegrad klären
Der Entlastungsbetrag setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Unsicher? Der kostenlose Rechner gibt eine erste Orientierung.
Pflegegrad-Rechner starten →Wie pflegebedürftige Menschen, queere Wahlfamilien und Bezugspersonen den Entlastungsbetrag nutzen können, damit der Alltag leichter wird und niemand allein trägt.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 können bis zu 131 Euro im Monat nutzen, wenn sie zu Hause unterstützt werden. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Der Betrag kann den Alltag erleichtern: bei Haushalt, Einkäufen, Begleitung, Betreuung und der Entlastung von Menschen, die privat unterstützen. Für LSBTIQ+-Personen ist dabei besonders wichtig, dass Hilfe im eigenen Zuhause respektvoll, diskret und queersensibel passiert, denn eine fremde Person kommt in den privaten Raum. Deshalb braucht Unterstützung im Alltag Vertrauen.
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Pflegegraden (1 bis 5) zu und entlastet den Pflegealltag – etwa für Alltagshilfe, Betreuung, Begleitung oder Haushaltsunterstützung. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote abgerechnet; nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. Auch queere Wahlfamilien profitieren, wenn anerkannte Dienste einbezogen werden.
Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird in der Regel nicht frei ausgezahlt, sondern für anerkannte oder erstattungsfähige Leistungen genutzt und mit der Pflegekasse abgerechnet.
monatlich für Alltagshilfe, Betreuung und Entlastung im häuslichen Umfeld.
stehen damit pro Kalenderjahr zur Verfügung, wenn der Betrag genutzt wird.
Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, gerade dort ist er besonders wertvoll.
Stand: Juni 2026. Maßgeblich ist im Einzelfall immer deine Pflegekasse. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Sozialberatung.
Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget der Pflegeversicherung. Er soll pflegebedürftige Personen dabei unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt zu Hause zu leben. Gleichzeitig entlastet er die Menschen, die im Alltag helfen: Partner:innen, Angehörige, Freund:innen, Nachbar:innen oder Wahlfamilien.
Wichtig: Der Betrag wird normalerweise nicht einfach ausgezahlt. Es muss eine anerkannte oder erstattungsfähige Leistung genutzt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld gepflegt oder unterstützt werden.
Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Trotzdem kann Unterstützung nötig sein, der Entlastungsbetrag ist dann oft der erste Baustein.
Besonders häufig wird er für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt. Je nach Bundesland und Anbieter gehören dazu zum Beispiel:
Von der ersten Frage bis zur Abrechnung, ohne dass du in Vorleistung gehen musst.
Der Entlastungsbetrag setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Unsicher? Der kostenlose Rechner gibt eine erste Orientierung.
Pflegegrad-Rechner starten →Suche ein nach § 45a anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, in Berlin zum Beispiel AlleFarben Alltagshilfe, queersensibel und vertraut.
Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sonst reichst du die Rechnung zur Kostenerstattung ein. Restbudget bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Für viele LSBTIQ+-Personen ist Hilfe im Alltag sensibel. Es geht nicht nur um praktische Unterstützung, sondern um Sicherheit, Respekt und die Frage, ob die eigene Lebensrealität verstanden wird. Viele haben Diskriminierung, falsche Anrede, Misgendering oder Ablehnung durch die Herkunftsfamilie erlebt.
Wird Pflege nötig, entsteht daraus oft Misstrauen: Wer kommt in meine Wohnung? Werde ich respektiert? Wird meine Partner:in ernst genommen? Darf meine Wahlfamilie dazugehören? Deshalb ist queersensible Alltagshilfe kein Zusatz, sondern Teil sicherer Versorgung.
Viele queere Menschen werden nicht vor allem durch die Herkunftsfamilie unterstützt. Oft sind es Freund:innen, Partner:innen, Nachbar:innen oder Community-Beziehungen, die im Alltag tragen: an Termine erinnern, einkaufen, bei Post helfen, begleiten, zuhören und im Notfall erreichbar sein.
Diese Sorgearbeit wird oft nicht gesehen, weil sie nicht in klassische Familienbilder passt. Der Entlastungsbetrag kann helfen, diese Menschen zu entlasten, damit eine Partner:in nicht jede Woche allein den Haushalt auffängt und niemand die Herkunftsfamilie einbeziehen muss. Mehr dazu unter Wahlfamilien in der Pflege.
In Berlin bietet AlleFarben Alltagshilfe queersensible Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit HIV, Partner:innen, Angehörige und Wahlfamilien. AlleFarben ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Liegt ein Pflegegrad vor, kann der Entlastungsbetrag häufig dafür genutzt werden.
Unterstützung soll den Alltag erleichtern, ohne dass sich Menschen verstecken, rechtfertigen oder erklären müssen. Wunschnamen, Pronomen, Partnerschaften und Wahlfamilien werden selbstverständlich respektiert.
Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, muss der Entlastungsbetrag in der Regel nicht gesondert beantragt werden. Der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad. Der Betrag wird aber nicht automatisch überwiesen: Damit die Pflegekasse zahlt, muss eine passende Leistung genutzt und abgerechnet werden.
Mit Pflegegrad meist kein Extra-Antrag. Aber eine Leistung nutzen und abrechnen.
Der anerkannte Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für viele die einfachste Lösung. AlleFarben Alltagshilfe kann in vielen Fällen direkt abrechnen und klärt vorab Pflegekasse, Pflegegrad, verfügbares Budget und Restbeträge.
Die Leistung wird zunächst selbst bezahlt, danach wird die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht. Gebraucht werden meist Rechnung oder Quittung, Name und Pflegegrad, Leistungszeitraum, Art der Leistung und der Nachweis des anerkannten Angebots.
Ein Angebot, das nach Landesrecht zugelassen ist. Die Anerkennung ist wichtig, damit Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Es soll pflegebedürftige Personen unterstützen, soziale Kontakte erhalten, Selbstständigkeit fördern und Pflegepersonen entlasten.
Jeden Monat werden 131 € gutgeschrieben. Wird in einem Monat weniger genutzt, bleibt der Rest erhalten und spart sich an. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres verfallen nicht sofort: Sie werden ins Folgejahr übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie. So lassen sich über mehrere Monate bis zu rund 2.358 € ansparen, etwa für eine Krise oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag besonders helfen, etwa für Haushalt, Einkauf, Begleitung, Betreuung, Tagesstruktur und Entlastung von Bezugspersonen. Für queere Menschen ein guter Zeitpunkt, Unterstützung sensibel aufzubauen, bevor alles zusammenbricht und während Vertrauen noch in Ruhe wachsen kann.
Hier kommt der Entlastungsbetrag zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu. Er kann genutzt werden, wenn ein Pflegedienst bereits körperbezogene Pflege übernimmt und zusätzlich Haushalt, Begleitung, Betreuung oder Entlastung der Wahlfamilie gebraucht wird.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich bis zu 40 Prozent des monatlichen Budgets für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, wenn dieser Anteil nicht bereits für ambulante Pflegesachleistungen verbraucht wurde. Das kann deutlich mehr Unterstützung ermöglichen als nur 131 Euro im Monat.
Hinweis: Der Umwandlungsanspruch kann das anteilige Pflegegeld beeinflussen. Ob er sinnvoll ist, sollte vorher geklärt werden, gern beim Thema Pflegegrad beantragen.
Für den Entlastungsbetrag müssen keine Angaben zu sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität gemacht werden. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, was sie mitteilt. Gleichzeitig darf die eigene Lebensrealität sichtbar sein: Eine Partner:in muss nicht zur „Bekannten“ werden, eine Wahlfamilie darf Wahlfamilie heißen.
Eine ältere lesbische Person lebt mit ihrer Partner:in zusammen, die Haushalt, Begleitung und Organisation übernimmt. Über den Entlastungsbetrag kommt regelmäßig eine Alltagshilfe. Die Partner:in wird entlastet, die Versorgung bleibt stabil.
Eine schwule pflegebedürftige Person lebt allein, die wichtigsten Bezugspersonen sind zwei Freund:innen aus der Community. Eine Alltagshilfe übernimmt regelmäßig Unterstützung, die Wahlfamilie bleibt eingebunden, muss aber nicht alles allein tragen.
Eine trans Person mit Pflegegrad 1 braucht Hilfe im Haushalt, hat aber Sorge vor falscher Anrede. Eine queersensible Alltagshilfe achtet auf Wunschname, Pronomen und Privatsphäre, so kann Unterstützung angenommen werden.
Eine nicht-binäre Person möchte die Herkunftsfamilie nicht einbeziehen, die wichtigste Bezugsperson ist eine Freund:in. Der Entlastungsbetrag organisiert praktische Unterstützung, die Person behält die Kontrolle, wer informiert wird.
Mit diesen Fragen klärst du, ob und wie der Entlastungsbetrag für deine Situation passt.
Der Entlastungsbetrag setzt einen Pflegegrad voraus. Unser kostenloser Rechner schätzt anonym und unverbindlich, welcher Pflegegrad infrage kommt.
Du bist unsicher, ob und wie der Entlastungsbetrag für dich passt? Wir suchen mit dir queersensible Hilfe in deiner Nähe.
Hilfe suchen→Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro im Monat. Über das Jahr sind das bis zu 1.572 Euro. Er steht pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung, die zu Hause unterstützt werden.
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, wenn sie zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld unterstützt werden. Gerade bei Pflegegrad 1 ist er oft die erste verfügbare Leistung.
In der Regel wird er nicht frei ausgezahlt, sondern für anerkannte oder erstattungsfähige Leistungen genutzt. Häufig erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse oder über eine Kostenerstattung gegen Rechnung.
Ja, wenn es sich um ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag handelt. In Berlin kann AlleFarben Alltagshilfe bei passenden Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag unterstützen, etwa bei Haushalt, Begleitung und Betreuung.
Nicht automatisch. Der Betrag ist zweckgebunden und kann meist nicht frei an private Personen ausgezahlt werden. Je nach Bundesland gibt es Regelungen zur Nachbarschaftshilfe, die konkret geprüft werden müssen.
Ja. Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie.
Ja, bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch infrage kommen. Dabei können bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Nein. Für den Entlastungsbetrag sind diese Angaben nicht erforderlich. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, welche persönlichen Informationen geteilt werden. Niemand darf gegen den eigenen Willen geoutet werden.
Der Entlastungsbetrag ist eine kleine Leistung mit großer Wirkung. 131 Euro im Monat können helfen, den Alltag zu stabilisieren, Pflegepersonen zu entlasten und Unterstützung frühzeitig möglich zu machen.
Gute Unterstützung fragt nicht nur, was erledigt werden muss, sondern auch: Wer gehört zu dir? Was darf sichtbar sein, was soll geschützt bleiben? Queersensible Alltagshilfe respektiert Wunschnamen, Pronomen, Partnerschaften und Wahlfamilien und schützt vor Zwangs-Outing.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist deine Pflegekasse. Stand: Juni 2026.
Beratung, Pflege und Alltagshilfe, getragen von Menschen, die eure Lebensrealität kennen.