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PflegewissenStand Juni 2026

Kurzzeitpflege: vollstationäre Versorgung auf Zeit.

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht reicht, springt die Kurzzeitpflege ein, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson ausfällt. Einfach erklärt, mit Blick auf queere Menschen, Wahlfamilien und Selbstbestimmung.

Drei Personen sitzen lächelnd zu Hause am Tisch, eine Person im Rollstuhl, im Vordergrund eine Regenbogenfahne.

Kurzzeitpflege bedeutet: Eine pflegebedürftige Person wird für eine begrenzte Zeit vollstationär in einer zugelassenen Einrichtung versorgt. Das ist oft eine Brücke, kein Abschied von zu Hause, sondern eine Phase, in der jemand sicher versorgt ist, bis es zu Hause wieder geht.

Gerade für LSBTIQ+-Personen ist es wichtig, dass auch eine vorübergehende Versorgung respektvoll ist: Wunschname und Pronomen zählen, Wahlfamilie wird als Bezugsperson anerkannt, und niemand muss sich verstecken.

Das Wichtigste in Kürze

Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Versorgung auf Zeit – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreicht. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten; 2026 stehen Kurzzeit- und Verhinderungspflege als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € bereit. Auf Wunsch werden Wahlfamilie und Bezugspersonen in Planung und Übergänge einbezogen.

Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.

Grundlagen

Wann hilft Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist für Situationen gedacht, in denen die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Sie verschafft Zeit, ohne dass gleich ein dauerhafter Umzug nötig wird.

Eine Pflegefachperson begleitet rund um die Uhr. Entscheidend ist, dass die pflegebedürftige Person sicher versorgt ist und die nächsten Schritte in Ruhe geplant werden können.

Typische Anlässe
  • nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn es zu Hause noch nicht allein geht
  • nach einer Reha, als Brücke zurück in den Alltag
  • in einer Krise, wenn die häusliche Pflege plötzlich nicht reicht
  • wenn die Pflegeperson selbst ausfällt, erkrankt oder Erholung braucht
  • während Umbau oder Anpassung der Wohnung
  • um eine dauerhafte Versorgung in Ruhe zu planen
Warum das für queere Menschen besonders zählt

Respekt kennt keine Frist

Ein Aufenthalt auf Zeit fühlt sich für viele queere Menschen unsicher an: Muss ich mich in einer fremden Einrichtung wieder verstecken? Wird meine Partner:in als Besuch anerkannt? Wird mein Wunschname benutzt? Diese Sorgen sind berechtigt, und sie dürfen ernst genommen werden.

Wahlfamilie zählt auch in der Kurzzeitpflege. Du darfst festlegen, wer informiert werden soll, wer als Bezugsperson gilt und welche Informationen vertraulich bleiben. Eine gute Einrichtung respektiert das von Anfang an.

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • die häusliche Pflege ist vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend
  • die Versorgung erfolgt in einer zugelassenen Einrichtung
  • der Aufenthalt ist zeitlich begrenzt

Pflegegrad 1 reicht für die Kurzzeitpflege-Leistung nicht aus. Hier kann aber der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat eingesetzt werden. Seit dem 1. Juli 2025 ist außerdem keine Vorpflegezeit mehr nötig, der Anspruch besteht ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2.

Budget

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 2026 steht er erstmals für ein volles Kalenderjahr zur Verfügung und lässt sich flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen.

3.539 €

gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr).

8 Wochen

bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.

ab PG 2

Voraussetzung; bei Pflegegrad 1 hilft stattdessen der Entlastungsbetrag.

Stand der Regelungen: seit 1. Juli 2025, gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € (Quelle: BMG). Bereits genutzte Verhinderungspflege verringert das verfügbare Budget entsprechend. Maßgeblich ist deine Pflegekasse.

Wichtig fürs Pflegegeld

Was passiert mit dem Pflegegeld?

Während der Kurzzeitpflege läuft das Pflegegeld nicht voll weiter, aber es fällt auch nicht ganz weg.

Während des Aufenthaltshalbes Pflegegeld
  • Das Pflegegeld wird für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
  • Am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird es voll gezahlt.
  • Danach läuft das volle Pflegegeld wieder normal weiter.
Gut zu wissenflexibel kombinierbar
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich einen Topf von 3.539 €.
  • Du kannst frei entscheiden, wie viel auf welche Leistung entfällt.
  • Bei Pflegegrad 1 hilft stattdessen der Entlastungsbetrag.
Schritt für Schritt

So gehst du vor

1

Platz suchen

Eine zugelassene Kurzzeitpflege- oder Pflegeeinrichtung mit freiem Platz finden, gern queersensibel.

2

Pflegekasse informieren

Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse anmelden und klären, wie viel Jahresbetrag noch frei ist.

3

Aufnahme vorbereiten

Unterlagen, Medikamentenplan, Hilfsmittel sowie Wunschname und Pronomen schriftlich mitgeben.

4

Abrechnung einreichen

Kosten mit Rechnung und Nachweis bei der Pflegekasse einreichen, rückwirkend möglich.

Eine vorherige Genehmigung ist meist nicht nötig, die Kosten können rückwirkend eingereicht werden. Eine Vorlage zur Beantragung findest du in unseren Formularen & Anträgen.

Schutz

Eine queersensible Einrichtung finden

Auch ein kurzer Aufenthalt soll sicher sein. Frag ruhig nach, bevor du dich entscheidest. Niemand darf durch Pflege, Aufnahme oder Abrechnung gegen den eigenen Willen geoutet werden, und Wunschname und Pronomen sind zu respektieren.

Fragen an die Einrichtung
  • Wie geht ihr mit Wunschnamen und Pronomen um?
  • Werden Wahlfamilie und Partner:innen als Bezugspersonen anerkannt?
  • Wie schützt ihr sensible Informationen vor Zwangs-Outing?
  • Gibt es Erfahrung mit queeren Bewohner:innen?
  • Wie wird Intim- und Körperpflege respektvoll gestaltet?
  • Wie ist der HIV-Status geschützt und vertraulich?
Aus dem Alltag

Drei Beispiele aus der Wahlfamilie

Beispiel 1

Nach der Operation

Ein schwuler Mann kommt nach einer OP noch nicht allein zurecht. Die Kurzzeitpflege überbrückt einige Wochen, die Wahlfamilie organisiert und besucht regelmäßig.

Beispiel 2

Pflegeperson fällt aus

Die pflegende Partnerin erkrankt selbst. Kurzzeitpflege sichert die Versorgung für drei Wochen, das Pflegegeld läuft anteilig weiter.

Beispiel 3

Ohne Herkunftsfamilie

Eine trans Person plant mit Freund:innen einen Kurzzeitpflegeplatz. Wunschname und Pronomen werden von Anfang an respektiert.

Checkliste

Das solltest du vorher klären

Diese Punkte helfen dir, die Kurzzeitpflege vorzubereiten und später unkompliziert bei der Pflegekasse einzureichen.

  • Liegt mindestens Pflegegrad 2 vor?
  • Warum ist die häusliche Pflege gerade nicht möglich?
  • Für welchen Zeitraum wird die Kurzzeitpflege gebraucht?
  • Gibt es einen freien Platz in einer zugelassenen Einrichtung?
  • Wie viel gemeinsamer Jahresbetrag ist noch übrig?
  • Wer sind die wichtigen Bezugspersonen (Wahlfamilie)?
  • Sind Wunschname und Pronomen dokumentiert?
  • Welche Unterlagen und Hilfsmittel werden gebraucht?
  • Wie wird das Pflegegeld in dieser Zeit weitergezahlt?
Fazit

Versorgung auf Zeit, ohne sich zu verlieren

Kurzzeitpflege ist eine Atempause: Sie sorgt dafür, dass jemand sicher versorgt ist, wenn es zu Hause vorübergehend nicht geht, und sie verschafft Zeit für die nächsten Schritte.

Für queere Menschen zählt dabei mehr als ein Platz: Wunschname, Pronomen, Wahlfamilie und der Schutz sensibler Informationen gehören zu guter Pflege, auch wenn sie nur ein paar Wochen dauert.

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist deine Pflegekasse. Stand: Juni 2026.

Zwei ältere Männer halten einander die Hand im weihnachtlich geschmückten Wohnzimmer, einer im Rollstuhl.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Was ist Kurzzeitpflege?

Eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach Klinikaufenthalt, in einer Krise oder zur Entlastung.

Wer hat Anspruch und wie lange?

Anspruch besteht in der Regel ab Pflegegrad 2. 2026 sind bis zu acht Wochen pro Jahr möglich; die Kosten teilen sich den gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege.

Was zahlt die Pflegekasse, was nicht?

Übernommen werden die pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Pflegebedürftige meist selbst; der Entlastungsbetrag kann dafür eingesetzt werden.

Geht Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Anspruch, aber der Entlastungsbetrag (131 €) kann genutzt werden. Eine Höherstufung kann sinnvoll sein.

Wie finde ich einen queersensiblen Kurzzeitpflege-Platz?

Über die Pflege-Suche von QueerPflege lassen sich Angebote nach Region und Kategorie filtern; das Qualitätssiegel Lebensort Vielfalt® weist queersensible Einrichtungen aus.

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