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Pflegepolitik · Referentenentwurf

PNOG 2027: Was die geplante Pflegereform für queere Pflege, Wahlfamilien und Alltagshilfe bedeuten könnte

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz könnte die häusliche Pflege ab 2027 deutlich verändern. Besonders relevant ist das für pflegebedürftige Personen, pflegende Bezugspersonen, Wahlfamilien und queersensible Alltagshilfe-Angebote in Berlin.

Stand: 20. Juni 2026. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist bisher ein Referentenentwurf und noch kein beschlossenes Gesetz. Details können sich im weiteren Verfahren ändern.
Ältere Menschen sitzen an einem Küchentisch und besprechen gemeinsam Pflegeunterlagen und Termine.
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und Leistungsansprüche vereinfachen.
  • Geplant ist, bisherige Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel stärker in neue Budgets zu überführen.
  • Für die häusliche Pflege sind vor allem vier Begriffe wichtig: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Überbrückungsbudget und Sozialraumbudget.
  • Besonders kritisch könnte die Reform für Menschen mit Pflegegrad 1 werden, weil der bisherige Entlastungsbetrag nach dem Entwurf wegfallen könnte.
  • Auch Wahlfamilien und vertraute private Bezugspersonen könnten stärker betroffen sein, wenn Verhinderungspflege künftig weniger flexibel nutzbar wäre.
  • In Berlin wird die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht noch wichtiger, weil das geplante Sozialraumbudget an solche anerkannten Angebote gebunden sein könnte.

Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Stand: Juni 2026 · Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Worum es geht

In einer Berliner Wohnung sitzt ein älterer queerer Mann am Küchentisch. Neben ihm liegen ein Ordner mit Pflegekassenbriefen, ein Medikamentenplan und ein Zettel mit Terminen. Die Person, die ihn im Alltag am meisten unterstützt, ist nicht seine Herkunftsfamilie. Es ist eine langjährige Freundin aus der Community. Sie begleitet ihn zu Ärzt:innen, organisiert Einkäufe, achtet darauf, dass Post nicht liegen bleibt, und springt ein, wenn der Alltag zu viel wird.

Solche Arrangements sind in der queeren Pflege nicht ungewöhnlich. Für viele LSBTIQ*-Personen sind Partner:innen, Freund:innen, Ex-Partner:innen, Nachbar:innen oder Wahlfamilien die wichtigsten Bezugspersonen. Pflege findet dann nicht entlang klassischer Familienbilder statt, sondern entlang von Vertrauen, gemeinsamer Geschichte und Sicherheit.

Genau deshalb ist das geplante Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, für QueerPflege so relevant. Denn der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, die ambulanten Pflegeleistungen ab 2027 grundlegend neu zu ordnen. Aus mehreren bekannten Leistungen sollen neue Budgets werden. Das klingt zunächst nach Vereinfachung. In der Praxis könnte es aber bedeuten, dass vertraute Unterstützungsstrukturen schwieriger zu finanzieren sind.

Hintergrund

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist ein Reformvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel ist laut Entwurf, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, Leistungsansprüche zu vereinfachen und die Versorgung weiterzuentwickeln.

Hintergrund ist der wachsende finanzielle Druck in der sozialen Pflegeversicherung. Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig, die Kosten steigen, zugleich stoßen Angehörige, Pflegefachpersonen und Dienste längst an Belastungsgrenzen.

Der Entwurf versucht, auf diese Entwicklung mit einer neuen Budgetlogik zu reagieren. Statt vieler einzelner Leistungsansprüche soll es künftig größere Leistungstöpfe geben. Pflegebedürftige Personen und ihre Bezugspersonen müssten dann stärker entscheiden, wofür welches Budget eingesetzt wird.

Das kann mehr Übersicht bringen. Es kann aber auch mehr Verantwortung auf Menschen verlagern, die ohnehin schon mit Pflegeorganisation, Anträgen, Krankheit, Arbeit, Geldsorgen und emotionaler Belastung beschäftigt sind.

Die neue Budgetlogik

Die vier geplanten Budgets einfach erklärt

Budget · Pflegegeld

Entlastungsbudget: das neue Pflegegeld?

Das Entlastungsbudget soll nach dem Entwurf das bisherige Pflegegeld ersetzen. Pflegegeld erhalten bisher Menschen ab Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause überwiegend durch private Pflegepersonen versorgt werden.

Im neuen Modell soll das Entlastungsbudget flexibler wirken. Zugleich sollen darin aber auch Leistungen aufgehen, die bisher zusätzlich bestanden haben, etwa Teile der Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Das ist ein entscheidender Punkt: Wenn mehr Leistungen aus einem gemeinsamen Budget bezahlt werden müssen, kann ein Betrag auf dem Papier höher wirken, im Alltag aber weniger Spielraum lassen.

Budget · Sachleistungen

Sachleistungsbudget: professionelle Pflege und anerkannte Dienste

Das Sachleistungsbudget soll die bisherigen Pflegesachleistungen ersetzen. Es wäre vor allem für professionelle Dienste gedacht, also ambulante Pflege, Betreuung und je nach Ausgestaltung auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Für Menschen, die regelmäßig professionelle Hilfe benötigen, kann dieses Budget wichtig sein. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Beträge mit tatsächlichen Kosten, Fachkräftemangel, Fahrtzeiten und steigenden Eigenanteilen Schritt halten.

Budget · Verhinderungspflege

Überbrückungsbudget: wenn Pflege kurzfristig ausfällt

Das Überbrückungsbudget soll künftig eine Rolle spielen, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder Überlastung. Es ersetzt Teile dessen, was viele heute als Verhinderungspflege kennen.

Besonders sensibel ist: Nach der vorliegenden Recherche könnte dieses Budget stärker an professionelle Leistungserbringer gebunden sein. Wenn das so kommt, wären vertraute private Ersatzpflegepersonen möglicherweise deutlich schwerer einzubinden.

Für queere Pflegekontexte ist das relevant. Denn nicht jede pflegebedürftige LSBTIQ*-Person möchte oder kann auf Herkunftsfamilie zurückgreifen. Oft sind es vertraute Personen aus der Community, die einspringen, wenn es eng wird.

Budget · Entlastungsbetrag

Sozialraumbudget: der neue Entlastungsbetrag?

Das Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro monatlich und kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, etwa Alltagshilfe, Betreuung oder haushaltsnahe Unterstützung.

Nach dem Entwurf soll das Sozialraumbudget für Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe vorgesehen sein. In der Recherche werden als geplante Beträge 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige ab 25 Jahren und 300 Euro monatlich für jüngere Pflegebedürftige genannt.

Entscheidend ist aber nicht nur die Höhe. Entscheidend ist, ob nicht genutzte Beträge übertragbar sind, welche Anbieter:innen abrechnen dürfen und ob Pflegegrad 1 weiterhin einbezogen wird.

Besondere Aufmerksamkeit

Pflegegrad 1: Warum gerade hier besondere Aufmerksamkeit nötig ist

Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit noch vergleichsweise geringem, aber erkennbarem Unterstützungsbedarf. Gerade in dieser Phase kann frühzeitige Hilfe viel bewirken: Begleitung im Alltag, Unterstützung beim Haushalt, Orientierung bei Anträgen, Struktur im Wochenablauf.

Nach dem Referentenentwurf könnte der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wegfallen. Statt einer finanziellen Leistung wäre dann vor allem Beratung oder Pflegebegleitung vorgesehen.

Das wäre eine deutliche Verschiebung. Denn Pflegegrad 1 ist oft der Moment, in dem Unterstützung noch präventiv wirken kann. Wenn diese Hilfe wegfällt, kann das Angehörige und Bezugspersonen stärker belasten. Es kann auch dazu führen, dass Menschen später mehr Unterstützung brauchen, weil frühe Entlastung nicht mehr finanzierbar ist.

Für LSBTIQ*-Personen kommt hinzu: Wer lange Diskriminierung erlebt hat, sucht Hilfe manchmal später. Manche Menschen haben Sorge, sich in Pflege- und Beratungsstrukturen erklären zu müssen. Niedrigschwellige, respektvolle Alltagshilfe kann dann ein erster sicherer Zugang sein. Wenn dieser Zugang finanziell geschwächt wird, betrifft das nicht nur Versorgung, sondern auch Vertrauen.

Queere Pflege

Warum das für queere Pflege besonders wichtig ist

Queersensible Pflege bedeutet nicht, Menschen anders zu pflegen. Sie bedeutet, genauer hinzusehen: Wer ist wichtig? Wer darf angerufen werden? Wer kennt die Biografie? Welche Namen und Pronomen sind richtig? Welche Erfahrungen mit Ausgrenzung, Gewalt, Pathologisierung oder institutionellem Misstrauen spielen eine Rolle?

Viele ältere LSBTIQ*-Personen haben erlebt, dass ihre Lebensweise abgewertet, kriminalisiert oder verschwiegen wurde. Manche haben gelernt, persönliche Informationen zu schützen. Andere haben Herkunftsfamilien, die keine sichere Unterstützung sind. Wieder andere leben in Wahlfamilien, die rechtlich, sozial oder fachlich nicht immer selbstverständlich mitgedacht werden.

Pflegende Person legt die Hand auf die Schulter einer älteren Person im Rollstuhl mit Regenbogen-Aufnäher.

Wenn Pflegeleistungen stärker formalisiert, budgetiert und an bestimmte Leistungserbringer gebunden werden, entsteht eine wichtige Frage: Bleibt genug Raum für die Menschen, denen pflegebedürftige Personen wirklich vertrauen?

Verhinderungspflege ist dafür ein gutes Beispiel. Heute kann sie, je nach Situation und Voraussetzungen, relativ flexibel genutzt werden. Wenn künftig stärker professionelle Dienste eingebunden werden müssen, kann das Qualität sichern. Es kann aber auch vertraute Arrangements erschweren.

Für manche Menschen ist nicht die nächstbeste verfügbare Person passend, sondern genau die Person, vor der sie sich nicht erklären müssen.

Konkret

Was bedeutet das konkret für dich?

Wenn du selbst pflegebedürftig bist oder eine Person unterstützt, solltest du den Entwurf nicht als fertige Regel behandeln. Aber du kannst dich vorbereiten.

  • Prüfe, welche Leistungen aktuell genutzt werden: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Tagespflege oder private Unterstützung.
  • Schau genau, welche Personen tatsächlich wichtig sind. Sind es Partner:innen, Freund:innen, Wahlfamilie, Nachbar:innen, Assistenzpersonen oder professionelle Dienste? Diese Realität sollte dokumentiert und in Beratungsgesprächen benannt werden.
  • Achte besonders auf Pflegegrad 1. Wenn du oder eine nahestehende Person Pflegegrad 1 hat, kann es sinnvoll sein, bestehende Unterstützung gut zu organisieren und Beratung frühzeitig zu nutzen.
  • Wenn Verhinderungspflege wichtig ist, sollte geprüft werden, wie sie aktuell genutzt wird: durch Dienste, durch vertraute Personen oder gemischt. Genau hier könnten sich durch das PNOG praktische Veränderungen ergeben.
Berlin

Berlin: Was Alltagshilfe und Sozialraumbudget bedeuten könnten

Ein älterer Mann mit Gehhilfe und ein jüngerer Mann gehen gemeinsam einen Weg entlang.

In Berlin sind Angebote zur Unterstützung im Alltag bereits heute landesrechtlich geregelt. Wer Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit den Pflegekassen abrechnen möchte, braucht eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der Berliner Pflegeunterstützungsverordnung.

Diese Anerkennung ist für Alltagshilfe-Angebote zentral. Sie entscheidet darüber, ob Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Wenn das Sozialraumbudget künftig tatsächlich an solche anerkannten Angebote gebunden wird, gewinnt diese Anerkennung weiter an Bedeutung.

Für Berlin heißt das: Alltagshilfe wird politisch und praktisch wichtiger. Gerade in einer Großstadt, in der viele ältere Menschen allein leben, Wahlfamilien eine große Rolle spielen und professionelle Pflege oft knapp ist, können alltagsunterstützende Angebote Versorgung stabilisieren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel aus der Praxis ist die AlleFarben Alltagshilfe in Berlin. Als queersensibles Angebot zur Unterstützung im Alltag zeigt sie, wie wichtig niedrigschwellige, verlässliche und diskriminierungssensible Hilfe zu Hause sein kann – gerade für Menschen, deren wichtigste Bezugspersonen nicht automatisch aus der Herkunftsfamilie kommen. Solche Angebote können Brücken bauen: zwischen Pflegekasse, Alltag, Community und dem Wunsch, möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben.

Für queersensible Angebote kommt eine weitere Aufgabe hinzu: Sie müssen nicht nur formal anerkannt sein, sondern auch fachlich sensibel arbeiten. Dazu gehören diskriminierungssensible Kommunikation, Respekt vor Wunschnamen und Pronomen, ein gutes Verständnis von Wahlfamilien und ein geschützter Umgang mit sensiblen Informationen.

Handeln

Was jetzt sinnvoll ist

Für pflegebedürftige Personen und Bezugspersonen ist jetzt vor allem Orientierung wichtig. Niemand sollte aus einem Referentenentwurf vorschnell Entscheidungen ableiten. Aber es ist sinnvoll, die eigene Versorgung zu sortieren. Hilfreich sind drei Fragen:

  • Welche Leistungen nutzen wir aktuell?
  • Welche Personen tragen die Versorgung tatsächlich?
  • Was darf sich auf keinen Fall verschlechtern, damit die Versorgung sicher und würdevoll bleibt?

Für Beratungsstellen, Pflegefachpersonen und Alltagshilfe-Anbieter:innen ist jetzt fachliche Vorbereitung gefragt. Angebote sollten prüfen, welche Leistungen künftig welchem Budget zugeordnet werden könnten. In Berlin sollten Anbieter:innen außerdem ihre Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag überprüfen.

Für queersensible Anbieter:innen wie die AlleFarben Alltagshilfe bedeutet die geplante Reform auch eine fachliche Verantwortung: Pflegebedürftige Personen und ihre Bezugspersonen brauchen verständliche Informationen, klare Abrechnungswege und Angebote, die nicht nur formal anerkannt sind, sondern auch Vertrauen schaffen. Gerade in Berlin kann eine Alltagshilfe, die Wahlfamilien, Partner:innen, Freund:innen und Community-Strukturen selbstverständlich mitdenkt, ein wichtiger Teil einer sicheren häuslichen Versorgung sein.

Politisch bleibt wichtig: Pflege darf nicht nur als Kostenfrage betrachtet werden. Häusliche Pflege funktioniert, weil Millionen Menschen Verantwortung übernehmen. Diese Verantwortung braucht Absicherung, Beratung, Entlastung und verlässliche Strukturen.

Offen

Offene Fragen

Noch ist unklar, welche Regelungen tatsächlich beschlossen werden. Offen sind insbesondere die endgültigen Beträge, Übergangsregelungen, die genaue Ausgestaltung der Pflegebegleitung, die praktische Umsetzung der Budgets und die Frage, wie flexibel Wahlfamilien und private Bezugspersonen eingebunden werden können.

Auch die digitale Umsetzung ist entscheidend. Ein Pflege-Cockpit oder eine neue Budgetübersicht hilft nur, wenn sie verständlich, barrierearm und im Alltag nutzbar ist. Pflegebedürftige Personen brauchen keine weitere Verwaltungsbelastung, sondern echte Orientierung.

Fazit

Pflegepolitik entscheidet über Alltag, Vertrauen und Würde

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist mehr als eine technische Reform. Es berührt die Frage, wie häusliche Pflege künftig organisiert, bezahlt und verstanden wird.

Für queere Menschen ist dabei besonders wichtig, dass Pflege nicht auf traditionelle Familienbilder verengt wird. Wahlfamilien, Freund:innen, Partner:innen und vertraute Community-Strukturen sind keine Nebensache. Sie sind für viele Menschen die Grundlage dafür, im eigenen Zuhause sicher, respektiert und selbstbestimmt leben zu können.

Wenn das PNOG Leistungen vereinfacht, kann das hilfreich sein. Wenn es aber flexible Unterstützung einschränkt, Pflegegrad 1 schwächt oder pflegende Bezugspersonen schlechter absichert, muss das klar benannt werden.

Queersensible Pflege braucht verlässliche Budgets. Vor allem aber braucht sie Strukturen, die Menschen so sehen, wie sie leben.

Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Stand: 20. Juni 2026 · Allgemeine Orientierung auf Basis eines Referentenentwurfs, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zum PNOG

Kurz und klar zum Pflegeneuordnungsgesetz: Was geplant ist, was sich ändern könnte und was du jetzt tun kannst.

Ist das PNOG schon beschlossen?

Nein. Stand Juni 2026 handelt es sich um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Inhalte können sich ändern.

Was soll aus dem Pflegegeld werden?

Nach dem Entwurf soll das bisherige Pflegegeld in ein Entlastungsbudget überführt werden. Dieses Budget soll für häuslich organisierte Pflege genutzt werden können. Wichtig ist aber, dass darin auch bisher zusätzliche Leistungen aufgehen könnten.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag?

Der bisherige Entlastungsbetrag soll nach dem Entwurf durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe vorgesehen sein. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

Warum ist Pflegegrad 1 besonders betroffen?

Nach der vorliegenden Recherche könnte Pflegegrad 1 künftig keinen Anspruch mehr auf das Sozialraumbudget haben. Das wäre problematisch, weil gerade frühe und niedrigschwellige Unterstützung oft hilft, größere Belastungen zu vermeiden.

Was bedeutet das für Wahlfamilien?

Wenn Verhinderungspflege und Entlastung stärker an professionelle Dienste gebunden werden, könnten vertraute private Bezugspersonen schwerer eingebunden werden. Für LSBTIQ*-Personen ist das besonders relevant, weil Wahlfamilien oft zentrale Unterstützung leisten.

Was sollten Alltagshilfe-Angebote in Berlin prüfen?

Sie sollten prüfen, ob sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Berliner Landesrecht anerkannt sind und welche Leistungen künftig über ein mögliches Sozialraumbudget abrechenbar wären.

Muss ich jetzt schon etwas ändern?

Nein, nicht vorschnell. Sinnvoll ist aber, die aktuelle Versorgung zu dokumentieren, genutzte Leistungen zu prüfen und sich bei Bedarf beraten zu lassen.

Unterstützung im Alltag

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Im Verzeichnis von QueerPflege findest du Angebote, die Wahlfamilien, Partner:innen und Community-Strukturen selbstverständlich mitdenken, vertraulich und diskriminierungsfrei.