Budget · PflegegeldEntlastungsbudget: das neue Pflegegeld?
Das Entlastungsbudget soll nach dem Entwurf das bisherige Pflegegeld ersetzen. Pflegegeld erhalten bisher Menschen ab Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause überwiegend durch private Pflegepersonen versorgt werden.
Im neuen Modell soll das Entlastungsbudget flexibler wirken. Zugleich sollen darin aber auch Leistungen aufgehen, die bisher zusätzlich bestanden haben, etwa Teile der Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Das ist ein entscheidender Punkt: Wenn mehr Leistungen aus einem gemeinsamen Budget bezahlt werden müssen, kann ein Betrag auf dem Papier höher wirken, im Alltag aber weniger Spielraum lassen.
Budget · SachleistungenSachleistungsbudget: professionelle Pflege und anerkannte Dienste
Das Sachleistungsbudget soll die bisherigen Pflegesachleistungen ersetzen. Es wäre vor allem für professionelle Dienste gedacht, also ambulante Pflege, Betreuung und je nach Ausgestaltung auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Für Menschen, die regelmäßig professionelle Hilfe benötigen, kann dieses Budget wichtig sein. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Beträge mit tatsächlichen Kosten, Fachkräftemangel, Fahrtzeiten und steigenden Eigenanteilen Schritt halten.
Budget · VerhinderungspflegeÜberbrückungsbudget: wenn Pflege kurzfristig ausfällt
Das Überbrückungsbudget soll künftig eine Rolle spielen, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder Überlastung. Es ersetzt Teile dessen, was viele heute als Verhinderungspflege kennen.
Besonders sensibel ist: Nach der vorliegenden Recherche könnte dieses Budget stärker an professionelle Leistungserbringer gebunden sein. Wenn das so kommt, wären vertraute private Ersatzpflegepersonen möglicherweise deutlich schwerer einzubinden.
Für queere Pflegekontexte ist das relevant. Denn nicht jede pflegebedürftige LSBTIQ*-Person möchte oder kann auf Herkunftsfamilie zurückgreifen. Oft sind es vertraute Personen aus der Community, die einspringen, wenn es eng wird.
Budget · EntlastungsbetragSozialraumbudget: der neue Entlastungsbetrag?
Das Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro monatlich und kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, etwa Alltagshilfe, Betreuung oder haushaltsnahe Unterstützung.
Nach dem Entwurf soll das Sozialraumbudget für Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe vorgesehen sein. In der Recherche werden als geplante Beträge 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige ab 25 Jahren und 300 Euro monatlich für jüngere Pflegebedürftige genannt.
Entscheidend ist aber nicht nur die Höhe. Entscheidend ist, ob nicht genutzte Beträge übertragbar sind, welche Anbieter:innen abrechnen dürfen und ob Pflegegrad 1 weiterhin einbezogen wird.