Vertrauensperson wählen
Überlege, wem du wirklich vertraust, das muss keine Person aus der Herkunftsfamilie sein. Sprich offen mit dieser Person über deine Wünsche.
Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung helfen dir, frühzeitig festzulegen, wer für dich handeln, entscheiden und sprechen darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst.
Für queere Menschen ist das besonders wichtig. Im Ernstfall werden oft automatisch Menschen aus der Herkunftsfamilie kontaktiert. Das kann passen, es kann aber auch falsch, belastend oder gefährlich sein, wenn dort Ablehnung, Kontaktabbruch oder frühere Verletzungen eine Rolle spielen. Viele LSBTIQ*-Personen haben Menschen, die näher stehen: Partner:innen, Freund:innen oder Wahlfamilie. Genau diese Menschen sollten im Notfall nicht übergangen werden.
Queere Vorsorge bedeutet: Deine Selbstbestimmung endet nicht, wenn du krank, pflegebedürftig oder auf Unterstützung angewiesen bist.
Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bestimmst du selbst, wer für dich entscheiden und sprechen darf, wenn du es nicht mehr kannst. Für queere Menschen ist das besonders wichtig: Ohne Vollmacht entscheidet im Zweifel die Herkunftsfamilie – nicht Partner:in oder Wahlfamilie. Eine Vorsorgevollmacht wirkt nur, wenn sie auffindbar ist; das Zentrale Vorsorgeregister hilft.
Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.
Lade hier zwei Musterdokumente herunter und nutze sie als Grundlage für deine eigene Vorsorge.
Vorlage, um eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, mit queersensiblen Formulierungen zu Wahlfamilie, Name und Pronomen.
Vorsorgevollmacht herunterladen↓Vorlage für den Fall, dass ein Betreuungsgericht prüft, wer als rechtliche Betreuung eingesetzt werden soll.
Betreuungsverfügung herunterladen↓Die Musterdokumente ersetzen keine rechtliche Beratung. Sie helfen dir, wichtige Fragen zu klären und queersensible Formulierungen mitzudenken.
Du musst nicht alles sofort perfekt regeln, wichtig ist, anzufangen.
Überlege, wem du wirklich vertraust, das muss keine Person aus der Herkunftsfamilie sein. Sprich offen mit dieser Person über deine Wünsche.
Lade die Muster-Vorsorgevollmacht und die Muster-Betreuungsverfügung herunter und ergänze queersensible Angaben zu Wahlfamilie, Name, Pronomen und Vertraulichkeit.
Bewahre die Dokumente auffindbar auf, informiere deine Vertrauensperson und prüfe eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.
Du bestimmst eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für dich handeln dürfen, wenn du etwas nicht mehr selbst regeln kannst. Das muss keine Person aus der Herkunftsfamilie sein. Eine Vollmacht kann dazu beitragen, dass keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Eine Vollmacht kann umfassenSie ist für den Fall gedacht, dass ein Betreuungsgericht prüft, ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, und richtet sich an das Gericht. Sinnvoll auch, wenn du keine Vollmacht erteilen, aber festlegen möchtest, wen das Gericht berücksichtigen soll.
In der Betreuungsverfügung festlegenBeides lässt sich kombinieren: Du kannst eine Person bevollmächtigen und zusätzlich festhalten, dass genau diese Person auch als rechtliche Betreuer:in eingesetzt werden soll, falls eine Betreuung doch erforderlich wird.
In Pflege- und Krisensituationen können alte Verletzungen wieder sichtbar werden, besonders wenn plötzlich Personen einbezogen werden, die die eigene Identität nicht respektieren. Eine queersensible Vorsorge kann schützen vor:
Für viele queere Menschen ist Wahlfamilie zentral. Rechtlich wird sie aber nicht automatisch anerkannt. Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann es passieren, dass deine wichtigsten Bezugspersonen keine Auskunft bekommen oder nicht mitentscheiden dürfen. Deshalb ist es sinnvoll, Wahlfamilie ausdrücklich zu benennen.
„Meine wichtigste Bezugsperson ist … Diese Person gehört zu meiner Wahlfamilie und soll in Entscheidungen einbezogen werden.“
„Diese Person darf Auskunft erhalten und mit Ärzt:innen, Pflegeeinrichtungen, Behörden und Kostenträgern sprechen.“
„Meine Herkunftsfamilie soll nicht automatisch informiert werden. Folgende Personen sollen nicht beteiligt werden: …“
Gerade in Krankheit, Pflege oder Betreuung besteht das Risiko, dass andere wieder auf alte Daten oder frühere Namen zurückgreifen. In deinen Vorsorgedokumenten kannst du klar festhalten, was gilt, und wer welche Informationen erhalten darf.
„Ich verwende den Namen … und die Pronomen …. Diese Angaben sind unabhängig von abweichenden Einträgen in älteren Unterlagen, Ausweisen oder Akten zu respektieren.“
„Ein früherer Name soll nicht verwendet werden, sofern dies rechtlich oder medizinisch nicht zwingend erforderlich ist.“
„Informationen zu meiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die ich ausdrücklich benannt habe oder die meine bevollmächtigte Person benennt.“
Vorsorgedokumente können auch Wünsche für Pflege und Alltag enthalten, damit Menschen dich nicht auf Diagnosen oder Pflegebedarf reduzieren.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten in akuten Krankheitssituationen. Es ist jedoch begrenzt und ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht. Für unverheiratete Partner:innen, Freund:innen und Wahlfamilien gilt es nicht, auch verheiratete queere Paare sollten daher prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist.
Nicht in jedem Fall. Eine notarielle Beurkundung kann aber sinnvoll oder erforderlich sein, etwa bei Grundstücks- oder bestimmten Bankangelegenheiten oder wenn die Akzeptanz erhöht werden soll. Wichtig: Die bevollmächtigte Person sollte wissen, dass es die Vollmacht gibt und wo das Original liegt.
Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lassen sich Angaben registrieren. Das Gericht kann im Betreuungsfall prüfen, ob Dokumente vorhanden sind. Die Registrierung ersetzt aber nicht das Dokument selbst.
Eine gute Regel: Schau dir deine Dokumente etwa einmal im Jahr an und prüfe, ob sie noch zu deinem Leben passen.
Du musst nicht alles sofort perfekt regeln. Wichtig ist, anzufangen.
Du hast Fragen zu queersensibler Vorsorge oder suchst Unterstützung in deiner Nähe?
Hilfe suchen→Beides hat unterschiedliche Aufgaben. Die Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson direkte Handlungsmöglichkeiten. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Oft ist eine Kombination sinnvoll.
Ja. Du kannst grundsätzlich eine Person deines Vertrauens bevollmächtigen, das muss keine Person aus der Herkunftsfamilie sein. Wichtig ist, dass du dieser Person wirklich vertraust und sie bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.
Ja, du kannst festhalten, welche Personen informiert oder nicht informiert werden sollen. Besonders bei sensiblen Informationen zu sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Partnerschaft oder Transition kann das wichtig sein.
Ja. Eine Betreuungsverfügung kann auch ohne Vorsorgevollmacht erstellt werden. Das ist sinnvoll, wenn du niemandem eine umfassende Vollmacht geben möchtest, aber festlegen willst, wen das Gericht im Betreuungsfall berücksichtigen soll.
Ja. Es ist sinnvoll, Wunschnamen, Pronomen und Anrede ausdrücklich zu dokumentieren. Das kann helfen, falsche Ansprache, Deadnaming und Missachtung der geschlechtlichen Identität zu vermeiden.
Nein. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur begrenzt für Gesundheitsangelegenheiten in akuten Krankheitssituationen. Es ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht und gilt nicht für Wahlfamilien oder unverheiratete Partner:innen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind mehr als Formulare. Für queere Menschen können sie ein wichtiger Schutz sein: vor Fremdbestimmung, vor Zwangs-Outing, vor falscher Ansprache und davor, dass Wahlfamilien im Ernstfall übergangen werden.
Du darfst festlegen, wer für dich sprechen soll und wer nicht. Und du darfst festhalten, dass dein Name, deine Pronomen, deine Beziehungen und deine Identität respektiert werden. Queersensible Vorsorge bedeutet: Dein Leben zählt, auch dann, wenn du Unterstützung brauchst.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die Musterdokumente ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Stand: Juni 2026.
Rechte und Anerkennung selbst gewählter Bezugspersonen.
Queersensible Begleitung, wenn die Orientierung schwindet.
Wenn die private Pflegeperson eine Pause braucht.
Ruhig sortieren, wenn Unterstützung nötig wird.
Beratung, Pflege und Alltagshilfe, getragen von Menschen, die eure Lebensrealität kennen.