Medizinische Wünsche festlegen
Hier hältst du fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 1827 BGB.
Wenn Abschied auch Schutz braucht. Am Lebensende geht es für queere Menschen nicht nur um medizinische Versorgung, sondern um Sichtbarkeit, Würde, Wahlfamilie, Selbstbestimmung und Schutz vor Zwangs-Outing.
Sterben, Tod und Trauer gehören zu den verletzlichsten Momenten im Leben. Viele LSBTIQ*-Personen haben erlebt, dass ihre Beziehungen nicht ernst genommen, ihre Partner:innen unsichtbar gemacht oder Namen, Pronomen und geschlechtliche Identität nicht anerkannt wurden. In der letzten Lebensphase können solche Erfahrungen wieder besonders bedeutsam werden.
Queersensible Begleitung bedeutet: Die sterbende Person wird nicht auf Diagnose, Pflegebedarf oder Familienstand reduziert, sondern als ganzer Mensch gesehen, mit Biografie, Körper, Identität, Beziehungen, Wahlfamilie, Ängsten, Wünschen und Grenzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin weist darauf hin, dass LSBTIQ*-Personen mit Diskriminierungserfahrungen in die Hospiz- und Palliativversorgung kommen oder Angebote aus Angst vor erneuter Stigmatisierung meiden. Deshalb braucht es LSBTIQ*-inklusive Palliative Care.
Am Lebensende geht es für queere Menschen um mehr als medizinische Versorgung: um Würde, Selbstbestimmung, Sichtbarkeit und den Schutz von Wahlfamilie und Beziehungen. Klare Vorsorge sorgt dafür, dass die richtigen Bezugspersonen entscheiden und begleiten dürfen. Auch in der Trauer brauchen Hinterbliebene queersensible, anerkennende Begleitung.
Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.
Queersensible Sterbebegleitung fragt nicht nur „Welche medizinische Versorgung braucht diese Person?“, sondern auch, wer wirklich dazugehört und was geschützt werden muss.
Sterben ist nicht automatisch „queer anders“. Aber die Bedingungen, unter denen queere Menschen sterben, trauern und begleitet werden, können anders sein. Gute Begleitung nimmt diese Unterschiede ernst, ohne Menschen darauf zu reduzieren.
Am Lebensende verlieren Menschen oft Kontrolle: über den eigenen Körper, den Alltag, die Wohnsituation und medizinische Entscheidungen. Genau dann muss Selbstbestimmung besonders geschützt werden. Wer ein Leben lang gelernt hat, vorsichtig zu sein, legt diese Vorsicht nicht ab, nur weil Pflege gebraucht wird. Besonders ältere LSBTIQ*-Personen bringen Biografien mit, in denen Kriminalisierung, Pathologisierung oder institutionelles Misstrauen eine Rolle gespielt haben.
Am Lebensende ist Wahlfamilie oft die Gruppe, die wirklich weiß, wie die Person angesprochen werden möchte und welche Rituale wichtig sind. Rechtlich ist sie aber nicht automatisch abgesichert, deshalb sollten Wünsche früh dokumentiert werden. In vielen Einrichtungen wird in Krisen reflexhaft die Herkunftsfamilie kontaktiert, das ist nicht immer richtig.
„Wer sind die Menschen, die für Sie am wichtigsten sind, unabhängig von Verwandtschaft oder Familienstand?“ Zu kurz greift: „Haben Sie Angehörige?“ – diese Frage kann queere Lebensrealitäten unsichtbar machen.
„Meine Herkunftsfamilie soll nicht automatisch informiert werden. Informationen dürfen nur an die von mir benannten Personen weitergegeben werden.“
„Meine wichtigste Bezugsperson ist … Diese Person gehört zu meiner Wahlfamilie und soll in allen Fragen der Pflege, Versorgung, Sterbebegleitung und Abschiednahme einbezogen werden.“
Damit dein Wille sichtbar bleibt, wenn du dich nicht mehr selbst äußern kannst.
Hier hältst du fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 1827 BGB.
Eine Vertrauensperson darf entscheiden und handeln, und das Gericht weiß, wen es als Betreuer:in berücksichtigen soll, und wen nicht.
Mehr zur Vorsorge →Name, Pronomen, Kleidung, Musik, Rituale, Traueranzeige, wer eingeladen wird und wer nicht. So bestimmt deine Wahlfamilie mit, nicht automatisch die Herkunftsfamilie.
Palliative Versorgung richtet sich an Menschen mit nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankungen. Ziel ist nicht Heilung um jeden Preis, sondern Linderung, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Begleitung.
Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ermöglicht Betreuung in vertrauter Umgebung. „Vertraute Umgebung“ meint nicht nur die Wohnung, sondern auch soziale Sicherheit: Wer ist da, wer darf kommen, wer wird nicht gerufen?
Ambulante Hospizdienste begleiten zu Hause, in Einrichtungen oder im Krankenhaus; stationäre Hospize sind eine Möglichkeit, wenn Versorgung zu Hause nicht möglich ist. Entscheidend ist, ob Dienste fragen, zuhören, dokumentieren und Wahlfamilien ernst nehmen.
ambulante Hospizdienste in Deutschland.
stationäre Hospize für Erwachsene.
Palliativstationen in Krankenhäusern.
Zahlen nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands; Beschreibung der Angebote nach dem Bundesgesundheitsministerium.
Ein guter Satz für Einrichtungen: „Wir fragen alle Menschen, wer dazugehört, wer informiert werden darf und welche Informationen vertraulich bleiben sollen.“
Pflege und Medizin greifen auf Körper, Unterlagen und frühere Akten zu. Dabei besteht das Risiko, dass frühere Namen, falsche Geschlechtseinträge oder intime Informationen sichtbar werden. Auch im Sterben bleibt niemand „wieder“ eine frühere Rolle oder ein früherer Name.
Bei Demenz wird das besonders wichtig, dann tragen Dokumentation, Bezugspersonen und Pflegepraxis.
„Auch wenn ich mich später nicht mehr klar äußern kann, sollen mein Name, meine Pronomen, meine Partnerschaft, meine Wahlfamilie und meine queere Biografie respektiert werden.“
Trauer wird auch gesellschaftlich anerkannt oder unsichtbar gemacht. Queere Menschen erleben häufig, dass eine Partner:in bei der Beerdigung nicht als zentrale trauernde Person behandelt wird, dass Wahlfamilie keine Informationen erhält oder dass Traueranzeigen queere Beziehungen verschweigen. Wer um einen Menschen trauert, sollte nicht gleichzeitig um Anerkennung kämpfen müssen.
Das Bestattungsrecht ist Landesrecht. In Berlin sind unter anderem Ehegatt:innen, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel und Großeltern in einer bestimmten Reihenfolge bestattungspflichtig, auch bei Kontaktabbruch. Wahlfamilie ist also nicht automatisch die Person, die rechtlich zuerst handeln darf, deshalb sollten Wünsche schriftlich festgehalten werden.
„Ich wünsche, dass meine Wahlfamilie in Abschiednahme, Trauerfeier und Erinnern einbezogen wird. Mein verwendeter Name und meine Pronomen sind auch nach meinem Tod zu respektieren.“
Nicht alle wünschen religiöse Begleitung, manche ausdrücklich, manche suchen Rituale aus Community, Kultur oder Biografie. Nicht hilfreich ist die Annahme, am Lebensende seien automatisch „die Familie“ und „die Kirche“ zuständig.
Solche Fragen sind nicht nur für queere Menschen gut, sie verbessern die Begleitung für alle.
Würde am Lebensende entsteht aus konkreten, alltäglichen Entscheidungen.
Es ist ungerecht, dass queere Menschen oft mehr vorbereiten müssen, um sicher zu sein. Trotzdem kann Vorsorge schützen.
„Im Fall schwerer Krankheit, Sterben und Tod soll meine Wahlfamilie einbezogen werden. Meine Herkunftsfamilie soll nur informiert werden, wenn ich dies festgelegt habe oder meine bevollmächtigte Person es für richtig hält.“
Auch nach dem Tod bleibt die Würde einer Person verbindlich.
„Ich wünsche, dass mein verwendeter Name … und meine Pronomen … in Pflege, Sterbebegleitung, Abschiednahme, Trauerfeier und allen Veröffentlichungen respektiert werden. Meine wichtigste Bezugsperson ist … Diese Person gehört zu meiner Wahlfamilie und soll informiert und einbezogen werden. Meine Herkunftsfamilie soll nicht automatisch informiert werden. Informationen zu meiner sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, Partnerschaft, Wahlfamilie oder früheren Namen dürfen nur an die von mir benannten Personen weitergegeben werden. Ich wünsche eine Abschiednahme und Trauerfeier, die meine Lebensrealität respektiert.“
Du begleitest einen queeren Menschen oder möchtest selbst vorsorgen? Wir suchen mit dir passende Unterstützung.
Hilfe suchen→Sie bedeutet, dass sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Wahlfamilie, Herkunftsfamilie, Biografie, Diskriminierungserfahrungen und Schutz vor Zwangs-Outing mitgedacht werden. Es geht um Würde, Selbstbestimmung und sichere Begleitung am Lebensende.
Nicht grundsätzlich. Aber queere Menschen können andere Erfahrungen, Ängste und Schutzbedarfe mitbringen: Diskriminierungserfahrungen, Angst vor Unsichtbarkeit, Sorge vor falscher Ansprache oder ungewollte Einbindung der Herkunftsfamilie.
Ja, wenn die sterbende Person das möchte und keine rechtlichen oder medizinischen Gründe dagegensprechen. Für Auskünfte und Entscheidungen sind Einwilligungen, Schweigepflichtentbindungen oder Vollmachten wichtig.
Nein, das sollte nicht automatisch passieren. Es muss geklärt werden, wer informiert werden darf. Eine automatische Information kann zu Zwangs-Outing, Konflikten oder Belastung führen.
Verwendeter Name, Pronomen, Anrede, Kleidung, Körperpflege und vertrauliche Informationen müssen respektiert werden. Frühere Namen oder intime medizinische Informationen dürfen nicht unnötig weitergegeben werden, auch nach dem Tod.
Indem alle wichtigen Beziehungen gesehen werden. Nicht nur Ehe, Verwandtschaft oder Herkunftsfamilie zählen, auch Partner:innen, Wahlfamilie, Freund:innen und Community können zentrale trauernde Menschen sein.
Sinnvoll sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Schweigepflichtentbindung, Kontaktliste, Notfallkarte und Bestattungsverfügung. Darin sollten auch Wahlfamilie, Vertraulichkeit, Name, Pronomen und nicht zu informierende Personen stehen.
Ja. Hospizdienste, Palliativteams, Pflegeeinrichtungen und stationäre Hospize können queersensibel arbeiten, wenn sie Wahlfamilien anerkennen, Diskriminierungsschutz ernst nehmen, Mitarbeitende schulen und die Selbstbestimmung konsequent achten.
Sterben, Tod und Trauer sind keine neutralen Räume. Sie zeigen, wer gesehen wird, wer sprechen darf, wer erinnert wird und wessen Beziehung zählt.
Für queere Menschen kann gute Begleitung bedeuten, endlich nicht mehr kämpfen zu müssen: nicht um den eigenen Namen, nicht um Pronomen, nicht um die Anerkennung der Partner:in, nicht um den Platz der Wahlfamilie. Queersensible Begleitung am Lebensende bedeutet: Die Person bleibt sie selbst. Bis zuletzt, und auch danach.
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Medizin- oder Sozialberatung. Bestattungsrecht ist Landesrecht; maßgeblich sind im Einzelfall Gesetz, Einrichtung und Beratung. Stand: Juni 2026.
Getragen von Menschen, die eure Lebensrealität kennen und Wahlfamilien ernst nehmen.