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PflegewissenStand Juni 2026

Sterben, Tod und Trauer: queersensible Begleitung.

Wenn Abschied auch Schutz braucht. Am Lebensende geht es für queere Menschen nicht nur um medizinische Versorgung, sondern um Sichtbarkeit, Würde, Wahlfamilie, Selbstbestimmung und Schutz vor Zwangs-Outing.

Pflegende Person sitzt zugewandt am Pflegebett einer älteren liegenden Person.

Sterben, Tod und Trauer gehören zu den verletzlichsten Momenten im Leben. Viele LSBTIQ*-Personen haben erlebt, dass ihre Beziehungen nicht ernst genommen, ihre Partner:innen unsichtbar gemacht oder Namen, Pronomen und geschlechtliche Identität nicht anerkannt wurden. In der letzten Lebensphase können solche Erfahrungen wieder besonders bedeutsam werden.

Queersensible Begleitung bedeutet: Die sterbende Person wird nicht auf Diagnose, Pflegebedarf oder Familienstand reduziert, sondern als ganzer Mensch gesehen, mit Biografie, Körper, Identität, Beziehungen, Wahlfamilie, Ängsten, Wünschen und Grenzen.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin weist darauf hin, dass LSBTIQ*-Personen mit Diskriminierungserfahrungen in die Hospiz- und Palliativversorgung kommen oder Angebote aus Angst vor erneuter Stigmatisierung meiden. Deshalb braucht es LSBTIQ*-inklusive Palliative Care.

Das Wichtigste in Kürze

Am Lebensende geht es für queere Menschen um mehr als medizinische Versorgung: um Würde, Selbstbestimmung, Sichtbarkeit und den Schutz von Wahlfamilie und Beziehungen. Klare Vorsorge sorgt dafür, dass die richtigen Bezugspersonen entscheiden und begleiten dürfen. Auch in der Trauer brauchen Hinterbliebene queersensible, anerkennende Begleitung.

Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.

Haltung

Worum es bei queersensibler Sterbebegleitung geht

Queersensible Sterbebegleitung fragt nicht nur „Welche medizinische Versorgung braucht diese Person?“, sondern auch, wer wirklich dazugehört und was geschützt werden muss.

Sterben ist nicht automatisch „queer anders“. Aber die Bedingungen, unter denen queere Menschen sterben, trauern und begleitet werden, können anders sein. Gute Begleitung nimmt diese Unterschiede ernst, ohne Menschen darauf zu reduzieren.

Die Fragen, auf die es ankommt
  • Wer gehört wirklich dazu? Wer soll am Bett sein dürfen?
  • Wer darf informiert werden, wer ausdrücklich nicht?
  • Welche Namen, Pronomen und Anreden sind richtig?
  • Welche Teile der Biografie sollen sichtbar bleiben?
  • Gibt es frühere Diskriminierungs- oder Gewalterfahrungen?
  • Welche Rituale, Musik, Gegenstände oder Menschen geben Sicherheit?
Schutzbedarf

Warum Sterben besonders verletzlich sein kann

Am Lebensende verlieren Menschen oft Kontrolle: über den eigenen Körper, den Alltag, die Wohnsituation und medizinische Entscheidungen. Genau dann muss Selbstbestimmung besonders geschützt werden. Wer ein Leben lang gelernt hat, vorsichtig zu sein, legt diese Vorsicht nicht ab, nur weil Pflege gebraucht wird. Besonders ältere LSBTIQ*-Personen bringen Biografien mit, in denen Kriminalisierung, Pathologisierung oder institutionelles Misstrauen eine Rolle gespielt haben.

Zusätzliche Belastungen können sein
  • Angst, im Pflegeheim oder Hospiz nicht akzeptiert zu werden
  • Sorge, wieder „zurück in den Schrank“ gedrängt zu werden
  • Deadnaming oder falsche Pronomen
  • Unsichtbarmachen von Partner:innen oder Wahlfamilien
  • automatische Einbindung der Herkunftsfamilie
  • ungewolltes Outing, Scham bei der Intimpflege
Wahlfamilie & Herkunftsfamilie

Wahlfamilie gehört an den Tisch und ans Bett

Am Lebensende ist Wahlfamilie oft die Gruppe, die wirklich weiß, wie die Person angesprochen werden möchte und welche Rituale wichtig sind. Rechtlich ist sie aber nicht automatisch abgesichert, deshalb sollten Wünsche früh dokumentiert werden. In vielen Einrichtungen wird in Krisen reflexhaft die Herkunftsfamilie kontaktiert, das ist nicht immer richtig.

Gute Frage für Fachpersonen

„Wer sind die Menschen, die für Sie am wichtigsten sind, unabhängig von Verwandtschaft oder Familienstand?“ Zu kurz greift: „Haben Sie Angehörige?“ – diese Frage kann queere Lebensrealitäten unsichtbar machen.

„Meine Herkunftsfamilie soll nicht automatisch informiert werden. Informationen dürfen nur an die von mir benannten Personen weitergegeben werden.“
„Meine wichtigste Bezugsperson ist … Diese Person gehört zu meiner Wahlfamilie und soll in allen Fragen der Pflege, Versorgung, Sterbebegleitung und Abschiednahme einbezogen werden.“
Vorsorge für die letzte Lebensphase

Drei Dokumente, die deinen Willen schützen

Damit dein Wille sichtbar bleibt, wenn du dich nicht mehr selbst äußern kannst.

1Patientenverfügung · § 1827 BGB

Medizinische Wünsche festlegen

Hier hältst du fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 1827 BGB.

2Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Wahlfamilie handlungsfähig machen

Eine Vertrauensperson darf entscheiden und handeln, und das Gericht weiß, wen es als Betreuer:in berücksichtigen soll, und wen nicht.

Mehr zur Vorsorge
3Bestattungsverfügung

Abschied selbst gestalten

Name, Pronomen, Kleidung, Musik, Rituale, Traueranzeige, wer eingeladen wird und wer nicht. So bestimmt deine Wahlfamilie mit, nicht automatisch die Herkunftsfamilie.

Palliative Versorgung

Schmerzen lindern, Lebensqualität erhalten

Palliative Versorgung richtet sich an Menschen mit nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankungen. Ziel ist nicht Heilung um jeden Preis, sondern Linderung, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Begleitung.

  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle
  • Atemnot, Übelkeit, Angst oder Unruhe behandeln
  • psychosoziale und spirituelle Begleitung
  • Unterstützung und Entlastung der Bezugspersonen
  • Koordination zwischen Ärzt:innen, Pflege, Hospizdienst und Wahlfamilie

Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ermöglicht Betreuung in vertrauter Umgebung. „Vertraute Umgebung“ meint nicht nur die Wohnung, sondern auch soziale Sicherheit: Wer ist da, wer darf kommen, wer wird nicht gerufen?

Pflegende Person legt die Hand auf die Schulter einer älteren Person im Rollstuhl, mit kleiner Regenbogenfahne.
Hospiz & Palliativ

Eine breite Struktur, aber nicht automatisch queersensibel

Ambulante Hospizdienste begleiten zu Hause, in Einrichtungen oder im Krankenhaus; stationäre Hospize sind eine Möglichkeit, wenn Versorgung zu Hause nicht möglich ist. Entscheidend ist, ob Dienste fragen, zuhören, dokumentieren und Wahlfamilien ernst nehmen.

~1.500

ambulante Hospizdienste in Deutschland.

~270

stationäre Hospize für Erwachsene.

~330

Palliativstationen in Krankenhäusern.

Zahlen nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands; Beschreibung der Angebote nach dem Bundesgesundheitsministerium.

Gute Fachlichkeit

Was queersensible Hospiz- und Palliativarbeit bedeutet

Ein guter Satz für Einrichtungen: „Wir fragen alle Menschen, wer dazugehört, wer informiert werden darf und welche Informationen vertraulich bleiben sollen.“

  • Name, Pronomen und Anrede werden respektiert
  • Partner:innen und Wahlfamilien sind nicht „nur Freund:innen“
  • Herkunftsfamilie wird nicht automatisch informiert
  • intime Informationen werden geschützt
  • queere Biografien werden nicht verschwiegen oder exotisiert
  • Pflege und Körperkontakt werden erklärt und abgesprochen
  • Scham, Angst und frühere Diskriminierung werden ernst genommen
  • Abschiedsrituale orientieren sich an der Person, nicht an Normen
Trans*, inter*, nicht-binär

Geschlechtliche Selbstbestimmung bleibt Teil der Würde

Pflege und Medizin greifen auf Körper, Unterlagen und frühere Akten zu. Dabei besteht das Risiko, dass frühere Namen, falsche Geschlechtseinträge oder intime Informationen sichtbar werden. Auch im Sterben bleibt niemand „wieder“ eine frühere Rolle oder ein früherer Name.

Bei Demenz wird das besonders wichtig, dann tragen Dokumentation, Bezugspersonen und Pflegepraxis.

Verbindlich bleibt
  • verwendeter Name und Pronomen bleiben verbindlich
  • ein früherer Name nur, wenn zwingend erforderlich
  • körperliche Merkmale werden nicht kommentiert
  • Informationen zu Transition oder Intergeschlechtlichkeit bleiben vertraulich
  • Kleidung, Haare, Hilfsmittel nur nach Rücksprache verändern
„Auch wenn ich mich später nicht mehr klar äußern kann, sollen mein Name, meine Pronomen, meine Partnerschaft, meine Wahlfamilie und meine queere Biografie respektiert werden.“
Trauer

Wenn Beziehungen nicht anerkannt werden

Trauer wird auch gesellschaftlich anerkannt oder unsichtbar gemacht. Queere Menschen erleben häufig, dass eine Partner:in bei der Beerdigung nicht als zentrale trauernde Person behandelt wird, dass Wahlfamilie keine Informationen erhält oder dass Traueranzeigen queere Beziehungen verschweigen. Wer um einen Menschen trauert, sollte nicht gleichzeitig um Anerkennung kämpfen müssen.

Queersensible Trauerbegleitung fragt
  • Wer trauert um diese Person?
  • Wer hatte eine wichtige Beziehung zu ihr?
  • Welche Beziehung darf nicht unsichtbar gemacht werden?
  • Welche Worte, Namen und Pronomen sind auch nach dem Tod richtig?
  • Welche Form des Erinnerns passt zur Person?
Abschied & Bestattung

Wünsche frühzeitig festhalten

Das Bestattungsrecht ist Landesrecht. In Berlin sind unter anderem Ehegatt:innen, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel und Großeltern in einer bestimmten Reihenfolge bestattungspflichtig, auch bei Kontaktabbruch. Wahlfamilie ist also nicht automatisch die Person, die rechtlich zuerst handeln darf, deshalb sollten Wünsche schriftlich festgehalten werden.

  • Bestattungsverfügung
  • Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen
  • klare Kontaktliste: wer informiert wird, wer nicht
  • gewünschter Name und Pronomen
  • Wünsche zu Kleidung, Musik, Ritualen, Traueranzeige und Ort
  • Regelung zu digitalen Profilen und Erinnerungsseiten
„Ich wünsche, dass meine Wahlfamilie in Abschiednahme, Trauerfeier und Erinnern einbezogen wird. Mein verwendeter Name und meine Pronomen sind auch nach meinem Tod zu respektieren.“
Offen fragen

Spirituelle, religiöse und weltanschauliche Begleitung

Nicht alle wünschen religiöse Begleitung, manche ausdrücklich, manche suchen Rituale aus Community, Kultur oder Biografie. Nicht hilfreich ist die Annahme, am Lebensende seien automatisch „die Familie“ und „die Kirche“ zuständig.

religiöse Wünschespirituell ohne KirchePersonen, die kommen sollenEinrichtungen, die vermieden werdenwichtige RitualeSymbole, Musik, Textequeere Biografie sichtbar
Für die Praxis

Gute Fragen für die Begleitung am Lebensende

Solche Fragen sind nicht nur für queere Menschen gut, sie verbessern die Begleitung für alle.

  • Wie möchten Sie angesprochen werden?
  • Wer soll informiert werden, wenn sich Ihr Zustand verändert?
  • Wer soll nicht informiert werden?
  • Wer gehört zu Ihrer Wahlfamilie?
  • Wer darf bei wichtigen Gesprächen dabei sein?
  • Gibt es Diskriminierungserfahrungen, die wir berücksichtigen sollten?
  • Gibt es Wünsche zu Körperpflege, Kleidung, Intimsphäre?
  • Gibt es Musik, Texte, Bilder oder Gegenstände, die wichtig sind?
  • Was soll nach Ihrem Tod unbedingt respektiert werden?
  • Wer soll Raum für Trauer und Abschied bekommen?
Für Fachpersonen

Was Einrichtungen und Dienste tun sollten

Würde am Lebensende entsteht aus konkreten, alltäglichen Entscheidungen.

  1. Wahlfamilie in Aufnahmebögen erfassen, nicht nur „Angehörige“.
  2. Namen und Pronomen dokumentieren, sichtbar in der Pflegedokumentation; frühere Namen nicht unnötig zeigen.
  3. Schweigepflicht aktiv klären: bei Aufnahme fragen, wer Auskunft erhalten darf.
  4. Trauernde Wahlfamilien mitdenken, nicht nur rechtlich definierte Personen.
  5. Mitarbeitende schulen zu LSBTIQ*-Biografien, Wahlfamilien, trans*/inter*/nicht-binär, Datenschutz und Sprache.
  6. Rituale öffnen: Abschied darf leise oder bunt, religiös oder nicht religiös sein, Maßstab ist der Wille der Person.
Selbst vorbereiten

Was queere Menschen vorbereiten können

Es ist ungerecht, dass queere Menschen oft mehr vorbereiten müssen, um sicher zu sein. Trotzdem kann Vorsorge schützen.

„Im Fall schwerer Krankheit, Sterben und Tod soll meine Wahlfamilie einbezogen werden. Meine Herkunftsfamilie soll nur informiert werden, wenn ich dies festgelegt habe oder meine bevollmächtigte Person es für richtig hält.“
  1. Vertrauenspersonen benennen und Wahlfamilie schriftlich festhalten.
  2. Vorsorgevollmacht erstellen.
  3. Betreuungsverfügung ergänzen.
  4. Patientenverfügung formulieren.
  5. Schweigepflichtentbindung vorbereiten.
  6. Bestattungswünsche aufschreiben.
  7. Notfallkontakte im Portemonnaie oder Handy hinterlegen.
  8. Digitale Zugänge und Profile regeln, mit der Wahlfamilie über Wünsche sprechen.
Sprache

Worte können würdigen oder verletzen

Besser
  • verstorbene Person, sterbende Person
  • Zugehörige, Bezugspersonen, Wahlfamilie
  • Herkunftsfamilie, Partner:in
  • verwendeter Name, Pronomen
  • Abschied, Trauernde
Vermeiden
  • „richtige Familie“, wenn Wahlfamilie gemeint ist
  • „nur Freund:in“
  • „früher war er/sie …“, Deadname in Anzeige oder Rede
  • falsche Pronomen
  • intime Details ohne Zustimmung

Auch nach dem Tod bleibt die Würde einer Person verbindlich.

Baustein

Formulierung für eine Vorsorge- oder Bestattungsverfügung

„Ich wünsche, dass mein verwendeter Name … und meine Pronomen … in Pflege, Sterbebegleitung, Abschiednahme, Trauerfeier und allen Veröffentlichungen respektiert werden. Meine wichtigste Bezugsperson ist … Diese Person gehört zu meiner Wahlfamilie und soll informiert und einbezogen werden. Meine Herkunftsfamilie soll nicht automatisch informiert werden. Informationen zu meiner sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, Partnerschaft, Wahlfamilie oder früheren Namen dürfen nur an die von mir benannten Personen weitergegeben werden. Ich wünsche eine Abschiednahme und Trauerfeier, die meine Lebensrealität respektiert.“
Häufige Fragen

Queersensible Begleitung am Lebensende

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Was bedeutet queersensible Sterbebegleitung?

Sie bedeutet, dass sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Wahlfamilie, Herkunftsfamilie, Biografie, Diskriminierungserfahrungen und Schutz vor Zwangs-Outing mitgedacht werden. Es geht um Würde, Selbstbestimmung und sichere Begleitung am Lebensende.

Sterben queere Menschen anders?

Nicht grundsätzlich. Aber queere Menschen können andere Erfahrungen, Ängste und Schutzbedarfe mitbringen: Diskriminierungserfahrungen, Angst vor Unsichtbarkeit, Sorge vor falscher Ansprache oder ungewollte Einbindung der Herkunftsfamilie.

Darf Wahlfamilie bei sterbenden Menschen dabei sein?

Ja, wenn die sterbende Person das möchte und keine rechtlichen oder medizinischen Gründe dagegensprechen. Für Auskünfte und Entscheidungen sind Einwilligungen, Schweigepflichtentbindungen oder Vollmachten wichtig.

Darf die Herkunftsfamilie automatisch informiert werden?

Nein, das sollte nicht automatisch passieren. Es muss geklärt werden, wer informiert werden darf. Eine automatische Information kann zu Zwangs-Outing, Konflikten oder Belastung führen.

Was ist bei trans*, inter* und nicht-binären Menschen wichtig?

Verwendeter Name, Pronomen, Anrede, Kleidung, Körperpflege und vertrauliche Informationen müssen respektiert werden. Frühere Namen oder intime medizinische Informationen dürfen nicht unnötig weitergegeben werden, auch nach dem Tod.

Wie kann Trauer queersensibel begleitet werden?

Indem alle wichtigen Beziehungen gesehen werden. Nicht nur Ehe, Verwandtschaft oder Herkunftsfamilie zählen, auch Partner:innen, Wahlfamilie, Freund:innen und Community können zentrale trauernde Menschen sein.

Welche Dokumente sind wichtig?

Sinnvoll sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Schweigepflichtentbindung, Kontaktliste, Notfallkarte und Bestattungsverfügung. Darin sollten auch Wahlfamilie, Vertraulichkeit, Name, Pronomen und nicht zu informierende Personen stehen.

Können Hospizdienste queersensibel begleiten?

Ja. Hospizdienste, Palliativteams, Pflegeeinrichtungen und stationäre Hospize können queersensibel arbeiten, wenn sie Wahlfamilien anerkennen, Diskriminierungsschutz ernst nehmen, Mitarbeitende schulen und die Selbstbestimmung konsequent achten.

Fazit

Würde heißt, bis zuletzt selbst gemeint zu sein

Sterben, Tod und Trauer sind keine neutralen Räume. Sie zeigen, wer gesehen wird, wer sprechen darf, wer erinnert wird und wessen Beziehung zählt.

Für queere Menschen kann gute Begleitung bedeuten, endlich nicht mehr kämpfen zu müssen: nicht um den eigenen Namen, nicht um Pronomen, nicht um die Anerkennung der Partner:in, nicht um den Platz der Wahlfamilie. Queersensible Begleitung am Lebensende bedeutet: Die Person bleibt sie selbst. Bis zuletzt, und auch danach.

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Medizin- oder Sozialberatung. Bestattungsrecht ist Landesrecht; maßgeblich sind im Einzelfall Gesetz, Einrichtung und Beratung. Stand: Juni 2026.

Person spricht am Rednerpult bei einer queeren Kundgebung im Freien, mit Progress-Pride-Flagge und Blumengestecken.
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Getragen von Menschen, die eure Lebensrealität kennen und Wahlfamilien ernst nehmen.