QueerPflege-LSBTIQ-Pflege Buntes Logo mit blumenähnlichem Design und dem Text „queer pflege.de“.

Monat: August 2023

QueerPflege-LSBTIQ-Pflege Eine Zeichnung einer Gruppe von LSBTIQ-Personen, die an einem Tisch sitzen.

Veranstaltung: Wie kann Senior*innen- arbeit und -pflege lsbtiq*-sensibel gelingen?

Der Fachtag lädt interessierte Fachkräfte aus der Senior*innenarbeit zu einem Austausch über den Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und anderen queeren Menschen (kurz: LSBTIQ*) in der Senior*innenarbeit ein. Die Veranstaltung vermittelt Wissen über Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Senior*innen, gibt Einblicke in die praktische Arbeit von Einrichtungen, die LSBTIQ*-sensibel arbeiten, und möchte Fachkräfte dazu einladen, Neugier und Offenheit für die Thematik zu entwickeln.

Mehr lesen
QueerPflege-LSBTIQ-Pflege Eine Zeichnung eines Gerichtssaals mit an einem Schreibtisch sitzenden Personen, die die Einbeziehung schwuler und lesbischer Senioren in LSBTI Altern und Pflege hervorhebt.

Verfolgt nach § 175? So beantragen Sie eine Entschädigung

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in unterschiedlicher Weise in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den Paragrafen 175, 175a StGB bzw. 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot ist aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig. 2017 hob der Gesetzgeber deshalb auf dieser Grundlage ergangene strafgerichtliche Urteile auf. Zugleich erhielten betroffene Frauen und Männer wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch. Den Antrag dazu können sie noch bis zum 21. Juli 2027 beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Grundlage ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG).

Mehr lesen