Trans* Menschen leben nicht dauerhaft in dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde. Der Stern steht für die Vielfalt der Selbstbezeichnungen.
Trans*, inter* und nicht-binär: respektvolle Pflege.
Gute Pflege achtet Namen, Pronomen, Körper und Selbstbestimmung, unabhängig davon, was in alten Akten steht. Für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen kann genau das den Unterschied zwischen Vertrauen und Rückzug machen.
In Pflege und Medizin wird viel über Körper, Unterlagen und Diagnosen gesprochen. Gerade für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen besteht dabei das Risiko, dass frühere Namen, falsche Geschlechtseinträge oder intime Informationen sichtbar werden. Queersensible Pflege bedeutet nicht, „anders“ zu pflegen, sondern die ganze Person zu sehen und ihre Selbstbestimmung zu schützen.
Gute Pflege achtet bei trans*, inter* und nicht-binären Menschen Wunschname, Pronomen, Körper und Selbstbestimmung – unabhängig davon, was in alten Akten steht. Sie schützt vor ungewolltem Outing und respektiert Privatsphäre bei Körperpflege und Dokumentation. Bezugspersonen und Wahlfamilie werden einbezogen, wenn die Person es möchte.
Herausgeber: Queer-Pflege e.V. · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Kostenlose, redaktionell gepflegte Information.
Kurz erklärt: trans*, inter*, nicht-binär
Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Lebensrealitäten. Entscheidend ist immer die Selbstbezeichnung der Person.
Inter* (intergeschlechtliche) Menschen haben angeborene körperliche Merkmale, die sich nicht eindeutig den medizinischen Normen von „weiblich“ oder „männlich“ zuordnen lassen.
Nicht-binäre Menschen verorten sich nicht (nur) als Frau oder Mann. Manche nutzen Pronomen wie „they/dey“, keine Pronomen oder den eigenen Namen.
Sexuelle Orientierung (wen jemand liebt) und geschlechtliche Identität (wer jemand ist) sind zwei verschiedene Dinge. Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen können jede sexuelle Orientierung haben.
Wo Pflege verletzen kann
Viele trans*, inter* und nicht-binäre Menschen haben in Gesundheits- und Pflegekontexten Ablehnung, Neugier oder Übergriffe erlebt. In Pflegesituationen, in denen Körper, Nähe und Abhängigkeit eine Rolle spielen, wiegt das besonders schwer. Wer das weiß, kann Vertrauen schaffen, statt es zu verlieren.
- Deadnaming und falsche Pronomen
- Kommentare über Körper, Narben oder Hilfsmittel
- ungewolltes Outing gegenüber Mitbewohner:innen oder Herkunftsfamilie
- Rückgriff auf alte Namen oder Geschlechtseinträge in Akten
- Unsicherheit bei Intim- und Körperpflege
- Unterbrechung einer laufenden Hormontherapie
Wunschname und Pronomen sind Pflegequalität
Richtige Ansprache ist kein „Sonderwunsch“, sondern Teil professioneller, personenzentrierter Pflege. Sie kostet nichts und entscheidet oft darüber, ob sich jemand sicher fühlt.
- verwendeten Namen und Pronomen erfragen und sichtbar dokumentieren
- im Team verbindlich klären, welcher Name im Alltag gilt
- frühere Namen nicht unnötig zeigen oder vorlesen
- bei Fehlern kurz korrigieren, nicht rechtfertigen, weitermachen
- Anrede und Formulare an die Person anpassen
Seit 1. November 2024 gilt das SBGG
Vorname und Geschlechtseintrag lassen sich durch eine Selbstauskunft beim Standesamt ändern (Anmeldung drei Monate vorher), ein ärztliches Attest oder Gutachten ist nicht mehr nötig. Für die Pflege heißt das: Der selbstbestimmte Name gilt. Ältere Einträge in Akten oder Ausweisen sind kein Grund, ihn zu missachten.
Intimpflege und medizinische Versorgung
- Pflege und Körperkontakt vorher ankündigen und absprechen
- Schamgrenzen respektieren, Wünsche zur Pflegeperson ernst nehmen
- körperliche Merkmale, Narben oder Genitalien nicht kommentieren
- Hilfsmittel wie Binder, Prothesen oder Epithesen nur nach Rücksprache abnehmen
- wo möglich eine gewünschte Pflegeperson ermöglichen
- laufende Hormontherapie nicht eigenmächtig unterbrechen
- Medikamente und Dosierungen mit behandelnden Ärzt:innen klären
- Folgen von Operationen in der Pflege berücksichtigen
- inter*-spezifische Bedarfe und frühere Eingriffe sensibel behandeln
- Zugang zu spezialisierter Versorgung sichern
Du bestimmst, was über dich weitergegeben wird
Informationen zu Transition, Intergeschlechtlichkeit, früheren Namen oder Körper sind sensibel. Niemand muss sich gegenüber Pflegekasse, Pflegedienst oder Einrichtung outen. Die pflegebedürftige Person entscheidet, wer was erfahren darf, auch dann, wenn sie sich gerade nicht selbst äußern kann.
Halte deine Wünsche früh fest, etwa in der Vorsorge, damit sie auch in Krisen gelten.
„Ich verwende den Namen … und die Pronomen …. Diese Angaben sind unabhängig von Einträgen in älteren Unterlagen zu respektieren.“
„Informationen zu meiner geschlechtlichen Identität oder früheren Namen dürfen nur an die von mir benannten Personen weitergegeben werden.“
Gute Fragen am Anfang
Ein paar respektvolle Fragen zu Beginn schaffen Sicherheit, für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen genauso wie für alle anderen.
- Welchen Namen und welche Pronomen verwenden Sie?
- Wie möchten Sie angesprochen werden?
- Wer darf von Ihrer Geschichte wissen, wer nicht?
- Gibt es Wünsche zur Intim- und Körperpflege?
- Welche Hilfsmittel sind Ihnen wichtig?
- Gibt es eine bevorzugte Pflegeperson?
- Welche medizinische Versorgung läuft aktuell?
Was den Unterschied macht
Respekt entsteht aus konkreten Strukturen, nicht nur aus guter Absicht.
- Felder für verwendeten Namen und Pronomen in Aufnahme und Dokumentation
- frühere Namen technisch schützen, nicht prominent anzeigen
- Schweigepflicht aktiv klären: wer erhält welche Auskunft
- Team zu trans*, inter*, nicht-binär und Datenschutz schulen
- Pflegehandlungen ankündigen und Selbstbestimmung achten
- Beschwerde- und Schutzwege bei Diskriminierung schaffen
Trans*, inter* & nicht-binär in der Pflege
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Hilfe suchen→Was bedeutet der Stern bei trans* und inter*?
Der Stern (Asterisk) ist ein Platzhalter und steht für die Vielfalt der Selbstbezeichnungen und Lebensrealitäten. Er macht deutlich, dass es nicht die eine Art gibt, trans* oder inter* zu sein.
Welcher Name und welche Pronomen gelten in der Pflege?
Es gilt der von der Person verwendete Name und die genannten Pronomen, unabhängig von Einträgen in älteren Unterlagen. Amtliche Daten können für Abrechnung oder Rezepte nötig sein, im direkten Kontakt zählt aber die respektvolle Ansprache.
Darf eine Hormontherapie in der Pflege fortgesetzt werden?
Eine laufende Hormontherapie sollte nicht eigenmächtig unterbrochen werden. Änderungen gehören in die Hände der behandelnden Ärzt:innen. In der Pflege ist wichtig, Medikamente und Dosierungen zu kennen und sicherzustellen.
Was ist bei der Intim- und Körperpflege zu beachten?
Pflegehandlungen ankündigen, Schamgrenzen achten, körperliche Merkmale nicht kommentieren und Hilfsmittel nur nach Rücksprache verändern. Wenn möglich, sollte eine gewünschte Pflegeperson ermöglicht werden.
Wie schützt man vor ungewolltem Outing?
Informationen zu trans*, inter* oder nicht-binärer Lebensrealität sind sensible Daten. Es muss geklärt werden, wer Auskunft erhält. Frühere Namen oder medizinische Details dürfen nicht unnötig sichtbar oder weitergegeben werden.
Was ändert das Selbstbestimmungsgesetz?
Seit dem 1. November 2024 lassen sich Vorname und Geschlechtseintrag durch eine Selbstauskunft beim Standesamt ändern, ohne Attest oder Gutachten. Für die Pflege bedeutet das: Der selbstbestimmte Name gilt; ältere Einträge sind kein Grund, ihn zu missachten.
Die Person bleibt sie selbst.
Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen brauchen keine Sonderbehandlung, sondern Pflege, die Namen, Pronomen, Körper und Grenzen respektiert.
Wer fragt statt anzunehmen, sensible Daten schützt und Selbstbestimmung achtet, macht Pflege sicherer, für alle.
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Medizin- oder Sozialberatung. Zum Selbstbestimmungsgesetz: BMJ. Stand: Juni 2026.
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